Frage geschrieben am 05.04.2011 10:20:49

Betreff: Gewerbl. genutzte Räume in Privathaus


Rechtsgebiet: Selbstständige
Einsatz: € 50,00
Status: archiviert
Verehrter Steuerprofi,

ein Einzelunternehmer (Vorsteuerabzugsberechtigt, Gewinnermittlung per EÜR) betreibt sein Gewerbe (ohne Publikumsverkehr) in seinem Privathaus. Das Haus gehört mit je 50% Miteigentumsanteil ihm und seiner Ehefrau.

A)
Zum Arbeiten benutzte er bisher ein ausschließlich gewerblich genutztes Arbeitszimmer in diesem Haus. Auf das Arbeitszimmer entfallende Kosten wurden bislang vom Finanzamt stets voll anerkannt.
Das Haus hat eine Wohnfläche von 175 m², das Arbeitszimmer von 26 m², somit ein gewerblich genutzter Anteil von rund 15% der Wohnfläche.
Für den nicht ihm gehörenden Miteigentumsanteil seiner Frau bezahlte der Unternehmer an seine Ehefrau (steuerlich gemeinsam veranlagt) keine Miete.
Als gewerbliche Raumkosten (mit MwSt.-Abzug) wurden stets 15% der tatsächlichen Hauskosten angesetzt (Strom, Wasser, Reparaturen, Abschreibung etc.).

1. War das bisherige Vorgehen steuerlich so korrekt? (Wenn nein, warum nicht?)

2. Gehe ich Recht in der Annahme, dass – da der Unternehmer nur 50% Miteigentumsanteil am Haus hält – auch nur 50% der Arbeitszimmerfläche zum Betriebsvermögen gehören, somit 7,5% der Wohnfläche bzw. 13 m²?

B)
Nun wird im Untergeschoss des Hauses eine Einliegerwohnung ausgebaut, die der Unternehmer – anstelle des bisherigen Arbeitszimmers im Wohnbereich – zukünftig ausschließlich für seine gewerbliche Tätigkeit nutzen wird.
Die Gesamtfläche der Einliegerwohnung (Büro, Lagerraum, Flur, Bad) beträgt 37m². Da es sich nicht nur um reine WOHNfläche handelt, sondern auch um NUTZfläche (Flur/Bad) des Hauses, plant der Unternehmer, zur Ermittlung des zukünftigen gewerblich genutzten Hausanteils nun die NUTZfläche des Hauses anzusetzen.
Die Nutzfläche des Hauses beträgt 245 m² (zum Vergleich: Wohnfläche nach DIN 175m², s. oben).
Der zukünftig gewerbl. genutzte Anteil wäre somit wieder 15% (37 m² von 245 m²).

3. Ist dieser gewerbl. Flächenanteil für das Finanzamt korrekt berechnet? Wenn nein – wie lautet die korrekte Ermittlung des gewerbl. genutzten Hausanteils?

4. Zählen auch hier 15% der Hauskosten zu den Betriebskosten, und sind auch hier 7,5% des Hauses im Betriebsvermögen?

C)
Beim Ausbau dieser Einliegerwohnung wurden eine Leichtbauwand und eine Tür neu errichtet, Neupreis netto 2400 EUR. Wand und Tür bilden die exakte Grenze zwischen Gewerbe und privatem Hausanteil.

5. Wie wird diese Wand in der Buchführung des Unternehmers korrekt abgerechnet?
a) Mit 15% gewerbl. Anteil, d.h. 360 EUR ?
b) Mit 50% gewerbl. Anteil, da die Wand genau auf der Grenze steht?
c) Muss die Wand abgeschrieben werden? Wenn ja – welcher Betrag über welchen Zeitraum?
d) Oder gilt für 360 EUR Sofortabschreibung (Unternehmer bildet keinen Sammelposten für GWG bis 1000 EUR)?
e) oder ist andere Lösung korrekt, wenn ja, welche?


Danke für Ihre fachkundige Antwort.




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