Frage geschrieben am 24.03.2011 11:33:02Betreff: Geschäftsführender Gesellschafter kauft Immobilie und vermietet an GmbH
Rechtsgebiet: KapitalvermögenEinsatz: € 25,00Status: Geschlossen
Der Gesellschafter (50vH Anteil) und gleichzeitige Geschäftsführer einer GmbH möchte als private Geldanlage ein "kleines" Büro kaufen und dieses an die GmbH vermieten.
Vor dem Hintergrund der im Vorfeld erforderlichen Renovierungsmassnahmen sollen alle der Mietsache zuzuordnenden Kosten abzugsfähig (inkl. USt) sein.
Der Gesellschafter ist verheiratet (wird dies auch bleiben) und hat Kinder (die sich nicht zerstreiten werden).
Im Raum stehen folgende Varianten:
* Die Eheleute erwerben die Immobilie und vermieten diese an die GmbH.
* Es wird eine UG (& Co KG) gegründet und diese erwirbt die Immobilie und vermietet sie an die GmbH. Die Eheleute sind Gesellschafter der UG.
* Die Kinder erwerben die Immobilie und vermieten diese an die GmbH. Die Kinder werden von den Eheleuten vertreten bis diese volljährig sind.
Wie sind diese Varianten im Vergleich steuerlich zu bewerten? Gibt es ggf eine bessere Variante?
Vor dem Hintergrund der im Vorfeld erforderlichen Renovierungsmassnahmen sollen alle der Mietsache zuzuordnenden Kosten abzugsfähig (inkl. USt) sein.
Der Gesellschafter ist verheiratet (wird dies auch bleiben) und hat Kinder (die sich nicht zerstreiten werden).
Im Raum stehen folgende Varianten:
* Die Eheleute erwerben die Immobilie und vermieten diese an die GmbH.
* Es wird eine UG (& Co KG) gegründet und diese erwirbt die Immobilie und vermietet sie an die GmbH. Die Eheleute sind Gesellschafter der UG.
* Die Kinder erwerben die Immobilie und vermieten diese an die GmbH. Die Kinder werden von den Eheleuten vertreten bis diese volljährig sind.
Wie sind diese Varianten im Vergleich steuerlich zu bewerten? Gibt es ggf eine bessere Variante?
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