Frage geschrieben am 24.11.2011 09:37:51Betreff: G&V bei Zwischenvermietung / weitervermietung
Rechtsgebiet: Haus-, GrundbesitzEinsatz: € 30,00Status: archiviert
Ich habe die ETW im Jahr 2007 gekauft für ca. 30.000 Euro. Die ETW wurde repariert und anschließend als Kapitalanlage vermietet.
Das Problem ist: Das Geld stammt aus meiner Frau, weil ich kein eigenes Einkommen habe.
Ich bin auf dem Papier Eigentümer und anschließend Vermieter (NME= 1670,- jährlich).
Im Moment haben wir auf Grund der Werbungskosten nur Verlust, auch wenn es gering.
Aus persönlichen Gründen möchte ich auf dem Papier keinen Verlust haben.
Meine Frage: kann ich die ETW rückwirkend ab Jan. 2010 an meine Frau vermieten. Meine Frau vermietet die ETW weiter an den jetzigen Mieter. Die Miethöhe, die meine Frau zu zahlen hat, soll so niedrig sein, dass ich offiziell keinen Verlust oder nur gering Gewinn habe. Meine Frau kann die Werbungskosten geltend machen.
Wenn ja, wie ändert sich die Einkommensteuererklärung Anlage V&V für mich und für meine Frau? Müssen beide die Anlagen V&V ausfüllen/abgeben?
Anstatt meiner Frau kann es meine Tochter sein?
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Das Problem ist: Das Geld stammt aus meiner Frau, weil ich kein eigenes Einkommen habe.
Ich bin auf dem Papier Eigentümer und anschließend Vermieter (NME= 1670,- jährlich).
Im Moment haben wir auf Grund der Werbungskosten nur Verlust, auch wenn es gering.
Aus persönlichen Gründen möchte ich auf dem Papier keinen Verlust haben.
Meine Frage: kann ich die ETW rückwirkend ab Jan. 2010 an meine Frau vermieten. Meine Frau vermietet die ETW weiter an den jetzigen Mieter. Die Miethöhe, die meine Frau zu zahlen hat, soll so niedrig sein, dass ich offiziell keinen Verlust oder nur gering Gewinn habe. Meine Frau kann die Werbungskosten geltend machen.
Wenn ja, wie ändert sich die Einkommensteuererklärung Anlage V&V für mich und für meine Frau? Müssen beide die Anlagen V&V ausfüllen/abgeben?
Anstatt meiner Frau kann es meine Tochter sein?
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Hinweis:
Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
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