Frage geschrieben am 07.12.2009 21:13:11

Betreff: Freibetrag Erbschaftssteuer für Auslandsdeutsche mit Wohnort Schweiz


Rechtsgebiet: Erbschaftssteuer
Einsatz: € 50,00
Status: Beantwortet
Ausgangslage
Ich bin Deutscher Staatsbürger und wohne seit 1991 in der Schweiz, ledig. Keinen Wohnsitz in der BRD

Frage
Weie hoch ist der Freibetrag für Auslandsdeutsche, welche in der Schweiz wohnen? Verstirbt ein Erblasser zuerst, kommen dann beim Tod des zweiten Erblassers die gleichen Freibeträge nochmals zur Anwendung?

Herzlichen Dank für Ihre Antwort


Antwort geschrieben am 08.12.2009 10:21:28
Steuerberaterin
Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
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Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte gerne Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform.

Die deutsche Erbschaftsteuer fällt an, wenn der Erblasser oder der Erwerber (Erbe o. Vermächtnisnehmer) Inländer ist. Es ist also nicht allein entscheidend welchen Status der Erblasser hat. Wenn Sie in der Schweiz leben, der Erbe jedoch in Deutschland, fällt Steuer an.

Sollte ein Erwerber in Deutschland leben, fällt somit auf jeden Fall Steuer an.

Sollte der Fall so liegen, dass alle Beteiligten im Ausland leben, so wird Erbschaftsteuer gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG auf "Inlandsvermögen" erhoben (z.B. Immobilien, Betriebsvermögen).

Die Höhe der algemeinen Freibeträge ist von dem Verwandschaftsverhältnis ders Erblassers zum Erwerber abhängig, für Ehegatten gibt es den Freibetrag in Höhe von Euro 500.000, für Kinder in Höhe von Euro 400.000.

Ihre Teilfrage ist nicht ganz verständlich. Bitte präzisieren Sie die Fragestellung. Welchen Fall haben Sie konkret vor Augen? Das beantworte ich gerne im Rahmen der kostenlosen Nachfrage.

Bitte fragen Sie nach, wenn hier noch etwas unklar sein sollte. Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen,

mit freundlichen Grüßen

Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin

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