Frage geschrieben am 18.11.2011 01:40:03Betreff: Freiberufler- Einnahmen
Rechtsgebiet: Generelle ThemenEinsatz: € 25,00Status: Geschlossen
Ich habe folgende Frage:
Ein Freiberufler kann bestimmte Leistungen nicht erbringen, weil sie gewerblich sind. Eine Gewerbeanmeldung oder dergleichen will der Freiberufler nicht. Um die gewerblichen Leistungen trotzdem in seinem Leistungsprofil anbieten zu können, geht der Freiberufler mit einem Gewerbetreibenden einen Kooperationsvertrag ein. Der Freiberufler leitet entsprechende Aufträge an seinen Kooperationspartner weiter und erhält vom Gewerbetreibenden eine Art "Provision" dafür. Man muss dazu sagen, es handelt sich lediglich um 3 bis 5 Aufträge im Jahr (Einnahmen maximal 1500 Euro aus den Aufträgen)
Jetzt meine Fragen:
1: Ist dieses möglich (erlaubt)?
Wenn ja, wie muss der Freiberufler diese Einnahmen in der
Steuererklärung angeben?
2: Ist der Freiberufler verpflichtet, eine Gewerbeanmeldung
durchzuführen?
3: Besteht eine Gefahr für den "Freiberufler"- Status?
4: Oder besteht aufgrund der geringen Anzahl der Aufträge/ Einnahmen aus den "gewerblichen Leistungen", die Möglichkeit
dies als Bagatell- Gewerbe anzusehen?
Ich bitte um eine kurze Antwort zu meinen Fragen, Danke für Ihre Bemühungen.
-- Einsatz geändert am 18.11.2011 14:11:45
Ein Freiberufler kann bestimmte Leistungen nicht erbringen, weil sie gewerblich sind. Eine Gewerbeanmeldung oder dergleichen will der Freiberufler nicht. Um die gewerblichen Leistungen trotzdem in seinem Leistungsprofil anbieten zu können, geht der Freiberufler mit einem Gewerbetreibenden einen Kooperationsvertrag ein. Der Freiberufler leitet entsprechende Aufträge an seinen Kooperationspartner weiter und erhält vom Gewerbetreibenden eine Art "Provision" dafür. Man muss dazu sagen, es handelt sich lediglich um 3 bis 5 Aufträge im Jahr (Einnahmen maximal 1500 Euro aus den Aufträgen)
Jetzt meine Fragen:
1: Ist dieses möglich (erlaubt)?
Wenn ja, wie muss der Freiberufler diese Einnahmen in der
Steuererklärung angeben?
2: Ist der Freiberufler verpflichtet, eine Gewerbeanmeldung
durchzuführen?
3: Besteht eine Gefahr für den "Freiberufler"- Status?
4: Oder besteht aufgrund der geringen Anzahl der Aufträge/ Einnahmen aus den "gewerblichen Leistungen", die Möglichkeit
dies als Bagatell- Gewerbe anzusehen?
Ich bitte um eine kurze Antwort zu meinen Fragen, Danke für Ihre Bemühungen.
-- Einsatz geändert am 18.11.2011 14:11:45
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