Frage geschrieben am 09.03.2011 15:53:28

Betreff: Frage zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung


Rechtsgebiet: Finanzamt
Einsatz: € 35,00
Status: Beantwortet
Guten Tag,
ich brauche eine Information zum Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung. Die Antwort konnte ich bislang nirgendwo finden.
Ich bin hauptberuflich freiberuflich tätig und möchte mich nun nebenberuflich an einer Personengesellschaft beteiligen. Mir wurde geraten, beide Tätigkeiten klar zu trennen und auch ein Extra-Konto für die Einnahmen aus der Beteiligung zu eröffnen. Ich erwarte aus dieser Beteiligung keine hohen Einnahmen, höchstens zwischen 200 und 300 Euro im Monat.
Bei meiner Frage geht es nun um Punkt 1.4 Bankverbindungen. Für meine bereits bestehende hauptberufliche Tätigkeit habe ich bei der Anmeldung vor einigen Jahren ein Konto angegeben, von dem alle Steuerarten abgebucht werden. Soll ich dieses Konto bei der jetzigen Anmeldung der Nebentätigkeit angeben oder das Konto auf dem die Einnahmen aus der Nebentätigkeit eigentlich eingehen. Oder sollte ich das Konto von dem bislang alle Steuerarten eingezogen werden für Personensteuern angeben und das neue Konto für Betriebssteuern (wobei ich meine, dass für die Nebentätigkeit gar keine Betriebssteuern entstehen)?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.


Antwort geschrieben am 09.03.2011 17:04:43
Steuerberaterin
Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
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Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte gerne Ihre Fragen im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform.

Bei einer Tätigkeit im Rahmen einer Personengesellschaft ist meines Erachtens keine strikte Kontentrennung erforderlich. Die Gewinnfeststellung erfolgt im Rahmen der Feststellungserklärung für die Gesellschaft, so dass in Ihrer Buchhaltung es dabei nicht zu einer Vermischung kommen kann. Sie müssen lediglich Betriebsausgaben, die Sie für die Tätigkeit der GbR aufwenden, auf ein "Privatkonto" im Rahmen der Buchhaltung Ihres Einzelunternehmens buchen und am Jahresende prüfen, ob Sie diese Aufwendungen als Sonderbetriebsausgaben in der Feststellungserklärung der Gesellschaft ansetzen können. Sämtliche betrieblichen Steuern wie Umsatzsteuer und Gewerbesteuer sind von der Gesellschaft zu entrichten. Sie haben zutreffend erkannt, dass die "Personensteuer", also die Einkommensteuer nicht zweimal festgesetzt wird. Es wird eine einzige Berechnung für das zu versteuernde Einkommen vorgenommen.

Sie geben also auch bei der Nebentätigkeit das Konto an, das Sie für die Haupttätigkeit angeben. Im Grunde ist die Angabe eines Kontos gar nicht erforderlich, da bereits durch das Hauptgewerbe diese Informationenn dem Finanzamt vorliegen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und stehe für eine Nachfrage gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin


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