Frage geschrieben am 21.05.2011 18:03:31Betreff: Fortbildung wo angeben?
Rechtsgebiet: SonderausgabenEinsatz: € 20,00Status: archiviert
Ich habe in 2010 als Freiberufler mehrere Fortbildungen besucht und die Kosten vom privaten Konto vorverauslagt. Die Tätigkeit findet in einem Gemeinschaftsbüro statt. Sind die Kosten in der privaten Steuererklärung als Sonderausgaben anzugeben oder als Betriebsausgaben in der gesonderten Feststellung. Die private Variante wäre mir lieber. Ich habe in 2010 keinen Firmenwagen mehr, wie gebe ich die Fahrten zur Arbeit an?
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