Frage geschrieben am 15.09.2010 12:53:36Betreff: Firmenrente
Rechtsgebiet: Renten, PensionenEinsatz: € 50,00Status: Beantwortet
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin 60 Jahre alt und werde ab 01.11.2010 arbeitslos. Voraussichtlich werde ich von der Bundesagentur für Arbeit 24 Monate eine Leistung bzw. Arbeitslosengeld-I erhalten.
Diese Leistung könnte durch die Gründung einer Selbständigkeit, die ich im Moment beabsichtige, verkürzt werden. Ansonsten werde ich mit 63J die vorgezogene Rente in Anspruch nehmen.
Parallel hierzu beabsichtige ich bei meinem bisherigen Arbeitgeber die Auszahlung der Leistungen aus meiner betrieblichen Altersversorgung ab 01.10.2010 zu beantragen. Diese Leistungen besten aus zwei Anteilen, einem Versorgungsguthaben und einem Besitzstandskapital (Altzusage). Nach den Vereinbarungen mit meinem ehemaligen Arbeitgeber bestehen unwiderruflich folgende Auszahlungsoptionen:
Option 1: Ratenzahlung aus dem Versorgungsguthaben in 5 (Minimum) bis 12 (Maximum) Jahren
und lebenslange monatliche Rentenzahlung aus dem Besitzstandskapital.
Option 2: Gemeinsame Ratenzahlung aus dem Versorgungsguthaben und dem Besitzstandskapital in 5 (min). bis 12 (max.) Jahren.
Option 3: Monatliche Rentenzahlung aus dem Versorgungsguthaben und monatliche Rentenzahlung aus dem Besitzstandskapital. Für die Rentenzahlung aus dem Versorgungsguthaben kann in dieser Option mit oder ohne Hinterbliebenenversorgung gewählt werden.
Frage: Welche dieser 3 Optionen würden Sie hinsichtlich Optimierung von Steuerbelastung empfehlen bzw. raten, und was sind die Kriterien, die Sie hiefür zugrunde legen?
Ich bedanke im voraus für Ihre Rückmeldung und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Jibay
ich bin 60 Jahre alt und werde ab 01.11.2010 arbeitslos. Voraussichtlich werde ich von der Bundesagentur für Arbeit 24 Monate eine Leistung bzw. Arbeitslosengeld-I erhalten.
Diese Leistung könnte durch die Gründung einer Selbständigkeit, die ich im Moment beabsichtige, verkürzt werden. Ansonsten werde ich mit 63J die vorgezogene Rente in Anspruch nehmen.
Parallel hierzu beabsichtige ich bei meinem bisherigen Arbeitgeber die Auszahlung der Leistungen aus meiner betrieblichen Altersversorgung ab 01.10.2010 zu beantragen. Diese Leistungen besten aus zwei Anteilen, einem Versorgungsguthaben und einem Besitzstandskapital (Altzusage). Nach den Vereinbarungen mit meinem ehemaligen Arbeitgeber bestehen unwiderruflich folgende Auszahlungsoptionen:
Option 1: Ratenzahlung aus dem Versorgungsguthaben in 5 (Minimum) bis 12 (Maximum) Jahren
und lebenslange monatliche Rentenzahlung aus dem Besitzstandskapital.
Option 2: Gemeinsame Ratenzahlung aus dem Versorgungsguthaben und dem Besitzstandskapital in 5 (min). bis 12 (max.) Jahren.
Option 3: Monatliche Rentenzahlung aus dem Versorgungsguthaben und monatliche Rentenzahlung aus dem Besitzstandskapital. Für die Rentenzahlung aus dem Versorgungsguthaben kann in dieser Option mit oder ohne Hinterbliebenenversorgung gewählt werden.
Frage: Welche dieser 3 Optionen würden Sie hinsichtlich Optimierung von Steuerbelastung empfehlen bzw. raten, und was sind die Kriterien, die Sie hiefür zugrunde legen?
Ich bedanke im voraus für Ihre Rückmeldung und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Jibay
Antwort geschrieben am 15.09.2010 14:04:21
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Steuerberaterin
Marlies ZerbanAdam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
Bewertungen: 151
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Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte gerne Ihre Fragen im Rahmen einer Erstberatung
unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser
Plattform.
Eine aussagekräftige Beratung für die finanziellen Auswirkungen insgesamt über die gesamte Laufzeit der Zahlungen kann nach der Fragestellung nicht erwartet werden, da auch die übrigen Einkünfte zu berücksichtigen sind und die Höhe der Bezüge nicht angegeben ist.
Die Besteuerung bei einer Ratenzahlung erfolgt nach § 19 EStG, es handelt sich um Arbeitslohn aus einer vorangegangenen Beschäftigung.
Der Auszahlungsbetrag ist in voller Höhe zur versteuern, einen Versorgungsfreibtrag erhalten Sie zur Zeit noch nicht, erst mit Vollendung des 63. Lebensjahres (§ 19 Abs. 2 EStG).
Auf die Zahlungen sind auch Sozialversicherungsbeiträge zu
entrichten.
Bei Auszahlung als Rente wird nur der sogenannte "Ertragsanteil" besteuert, § 22 Nr. 1 a) aa Satz 3 EStG, bei Rentenbeginn im
Jahr 2010 liegt der Anteil bei 60 % für die gesamte Laufzeit der
Rente. Erhalten Sie beispielsweise Euro 1.000 jeden Monat, so müssen Sie nur Euro 600,00 versteuern, p.a. somit Euro 7.200 statt 12.000. Bei einer Steuerbelastung von angenommen 40 % haben Sie auf die Ratenzahlung dabei bei gleicher Auszahlungshöhe bereits ca. Euro 2.000 mehr an Steuern zu zahlen als bei
einer reinen Rentenzahlung.
Auch bei einer Rentenzahlung sind Sozialversicherunganteile
zu berechnen.
Da die Rente bereits mit 60 gezahlt wird, ist - rein statistisch gesehen - mit einer Laufzeit von ca. 20 Jahren zu rechnen.
Daher ist unter diesen Aspekten die Rentenzahlung günstiger.
Erhalten Sie die Ratenzahlungen in wenigen Jahren, können Sie
den Betrag allerdings auch ertragsbringend anlegen oder private Darlehen früher tilgen. Diese Auswirkungen sollten Sie bei der Entscheidung ebenfalls berücksichtigen.
Je nach Höhe des Gesamtbetrages, um den es hier geht, kann
die jährliche Steuerbelastung sehr unterschiedlich sein, auch die Gesamtsteuerbelastung beim Vergleich der Alternativen..
Um Ihre persönliche Situation besser einschätzen zu können,
sollten Sie von einem Steuerberater eine Alternativberechnung
durchführen lassen. Sie können solche Berechnungen auch
gerne von mir vornehnen lassen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
ich beantworte gerne Ihre Fragen im Rahmen einer Erstberatung
unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser
Plattform.
Eine aussagekräftige Beratung für die finanziellen Auswirkungen insgesamt über die gesamte Laufzeit der Zahlungen kann nach der Fragestellung nicht erwartet werden, da auch die übrigen Einkünfte zu berücksichtigen sind und die Höhe der Bezüge nicht angegeben ist.
Die Besteuerung bei einer Ratenzahlung erfolgt nach § 19 EStG, es handelt sich um Arbeitslohn aus einer vorangegangenen Beschäftigung.
Der Auszahlungsbetrag ist in voller Höhe zur versteuern, einen Versorgungsfreibtrag erhalten Sie zur Zeit noch nicht, erst mit Vollendung des 63. Lebensjahres (§ 19 Abs. 2 EStG).
Auf die Zahlungen sind auch Sozialversicherungsbeiträge zu
entrichten.
Bei Auszahlung als Rente wird nur der sogenannte "Ertragsanteil" besteuert, § 22 Nr. 1 a) aa Satz 3 EStG, bei Rentenbeginn im
Jahr 2010 liegt der Anteil bei 60 % für die gesamte Laufzeit der
Rente. Erhalten Sie beispielsweise Euro 1.000 jeden Monat, so müssen Sie nur Euro 600,00 versteuern, p.a. somit Euro 7.200 statt 12.000. Bei einer Steuerbelastung von angenommen 40 % haben Sie auf die Ratenzahlung dabei bei gleicher Auszahlungshöhe bereits ca. Euro 2.000 mehr an Steuern zu zahlen als bei
einer reinen Rentenzahlung.
Auch bei einer Rentenzahlung sind Sozialversicherunganteile
zu berechnen.
Da die Rente bereits mit 60 gezahlt wird, ist - rein statistisch gesehen - mit einer Laufzeit von ca. 20 Jahren zu rechnen.
Daher ist unter diesen Aspekten die Rentenzahlung günstiger.
Erhalten Sie die Ratenzahlungen in wenigen Jahren, können Sie
den Betrag allerdings auch ertragsbringend anlegen oder private Darlehen früher tilgen. Diese Auswirkungen sollten Sie bei der Entscheidung ebenfalls berücksichtigen.
Je nach Höhe des Gesamtbetrages, um den es hier geht, kann
die jährliche Steuerbelastung sehr unterschiedlich sein, auch die Gesamtsteuerbelastung beim Vergleich der Alternativen..
Um Ihre persönliche Situation besser einschätzen zu können,
sollten Sie von einem Steuerberater eine Alternativberechnung
durchführen lassen. Sie können solche Berechnungen auch
gerne von mir vornehnen lassen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 17.09.2010 11:16:26
Sehr geehrte Frau RA Zerban,
ich bedanke mich für Ihre schnelle Antwort und würde gerne Ihren Vorschlag für die Alternativberechnung annehmen.
Da ich nicht in Ihrer Nähe wohne, bitte ich Sie um Mitteilung, welche Unterlagen Sie von mir hierzu benötigen und wieviel eine solche Tätigkeit durchschnittlich kostet bzw. wird meine erste Zahlung von 50 Euro verrechnet?
Mit freundlichen Grüßen
Jibay
Sehr geehrte Frau RA Zerban,
ich bedanke mich für Ihre schnelle Antwort und würde gerne Ihren Vorschlag für die Alternativberechnung annehmen.
Da ich nicht in Ihrer Nähe wohne, bitte ich Sie um Mitteilung, welche Unterlagen Sie von mir hierzu benötigen und wieviel eine solche Tätigkeit durchschnittlich kostet bzw. wird meine erste Zahlung von 50 Euro verrechnet?
Mit freundlichen Grüßen
Jibay
Antwort auf Nachfrage vom Steuerprofi geschrieben am 18.09.2010 10:22:09
Sehr geehrter Fragesteller,
bitte wenden Sie sich über die Direktanfrage an mich, dann kann ich
Ihnen ein Angebot erstellen, Sie können mich am Montag auch
gerne anrufen,
mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
Sehr geehrter Fragesteller,
bitte wenden Sie sich über die Direktanfrage an mich, dann kann ich
Ihnen ein Angebot erstellen, Sie können mich am Montag auch
gerne anrufen,
mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
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