Frage geschrieben am 23.10.2011 23:45:01

Betreff: Falsche Lohnsteuerbescheiningung 2010


Rechtsgebiet: Steuererklärung
Einsatz: € 25,00
Status: Geschlossen
In meiner Lohnsteuerbescheiningung von 2010 ist unter 24 kein Betrag eingetragen.
Bei 25 und 26 sind nur die Arbeitnehmerbeiträge zur Kanken- sowie Pflegeversicherung eingetragen.
Ich bin freiwillig gesetzlich Krankenversichert.
Wenn ich das richtig verstanden habe, sind ab 2010 alle Beiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmer) steuerlich absetzbar.
Das FA hat bei dei Einkommensteuerberechnung nur die auf der Lohnsteuerbescheinigung eingetragenen Beträge berücksichtigt.
Gegen den Bescheid habe Einspruch erhoben und habe dem FA zum Nachweis meine letzte Gehaltsabrechnung des Jahres 2010 übelassen, aus der alle Beiträge ( Arbeitnehmer- und Arbeitgeber) zur Kranken- und Pflegeversicheurng hervorgehen.
Das FA hat den Einspruch jedoch abgelehnt.
Ist es zwingend notwendig eine korrigierte Lohnsteuerbescheinigung einzureichen oder muss das FA meinen Nachweis anerkennen.



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