Frage geschrieben am 18.10.2011 12:24:24

Betreff: Fünftelregelung: Spezialfrage


Rechtsgebiet: Außergewöhnliche Belastungen
Einsatz: € 30,00
Status: archiviert
Frage zum Weiterbildungsbudget als „Zusatzleistung des AG aus sozialer Fürsorge" im Rahmen einer Abfindung:

Ich war von einem größeren Personalabbau (mit Sozialplan) betroffen. Hierbei habe ich mit meinem AG einen Aufhebungsvertrag mit Abfindungszahlung für mein bis dahin unbefristetes und ungekündigtes Arbeitsverhältnis unterzeichnet und werde im Jahr 2011 nach Beschäftigungsende bei meinem AG eine Abfindungszahlung i.H.v. 70TEUR erhalten.

Gemäß Aufhebungsvertrag kann ich ein zusätzliches Weiterbildungsbudget in i.H.v. 10TEUR von meinem AG in Anspruch nehmen. Die Inanspruchnahme ist zeitlich flexibel, auch nach 2011 möglich.

In Bezug auf die Anwendbarkeit der Fünftel-Regelung für die Versteuerung meiner Abfindung habe ich hierzu habe einige Fragen.


Meine Fragen:

a. Wirkt sich die Inanspruchnahme des Weiterbildungsbudgets im Zuflussjahr der Abfindung (2011) erhöhend auf die Gesamtabfindung, die die Grundlage für den Einkommensvergleich (Anwendungsvoraussetzung Fünftel-Regel) bildet, aus? (Ziel: Begünstigung des Sachverhaltes einer „außergewöhnlichen Belastung" durch eine höhere Abfindung; betrifft Problematik der „Zusatzleistungen aus sozialer Fürsorge"; siehe auch [1] „Extras dürfen sein" sowie [2] „Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der ertragsteuerlichen Behandlung von Entlassungsentschädigungen", Rz. 15)

b. Verbal hat mein AG kommuniziert, dass Rechnungen für die Ausnutzung des Weiterbildungsbudgets auf meinen AG ausgestellt werden sollen. Ist dieses Vorgehen schädlich für eine Erhöhung der Gesamtabfindung durch die Verwendung des Weiterbildungsbudgets? Wie würde ein unschädliches Verfahren für die Verwendung des Budgets für mich aussehen?

c. Würde ich einen Teil des Weiterbildungsbudgets in den Folgejahren in Anspruch nehmen, ab welchen Betrag wäre dies für den Tatbestand einer „Zusammenballung von Einkünften", welcher für die Anwendung der Fünftel-Regelung notwendig ist, schädlich?



Quellen für mein bisheriges Basiswissen:

[1] http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/Abfindung-Abschiedsgeschenk-1105491-2105491 (u.a. mit Thematik Weiterbildungsbudget)

[2] http://www.rae-hoss.de/51015496010d35701/51015496040ed6801/51015496040f25014/index.htm (u.a. mit Rundschreiben des BMF „Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der ertragsteuerlichen Behandlung von Entlassungsentschädigungen")

[3] Gesamtüberblick Abfindung: http://www.steuerinvest.eu/abfindung.htm

[4] Gesamtüberblick Abfindung: http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-16916.xhtml?currentModule=home
Als Leser können Sie
*Weitere Informationen und eine Übersicht der 123recht.net Dienste finden Sie hier.


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