Frage geschrieben am 10.04.2011 13:29:27Betreff: Ermittlung Vorsorgepauschale
Rechtsgebiet: AltersvorsorgeEinsatz: € 35,00Status: archiviert
Sehr geehrte Dame oder Herr,
in 2009 war ich vom 01.01.2009 bis 31.03.2009 selbstständig tätig.
In dieser Zeit wurde ein Gewinn vor Steuern in Höhe von EUR 35.355,00 erzielt.
Vom 01.04.2009 bis 31.12.2009 war ich angestellt. Hier wurden EUR 41.252,00 brutto verdient. Abzgl. EUR 931,00 Werbungskosten damit EUR 40.321,00.
Meine Frau war vom 01.01.2009 bis 31.03.2009 angestellt und hat EUR 1.350,00 brutto verdient.
Wie hoch ist die in 2009 anzusetzende Vorsorgepauschale, bzw. wie hoch ist der Vorsorgehöchstbetrag?
Vielen Dank!
in 2009 war ich vom 01.01.2009 bis 31.03.2009 selbstständig tätig.
In dieser Zeit wurde ein Gewinn vor Steuern in Höhe von EUR 35.355,00 erzielt.
Vom 01.04.2009 bis 31.12.2009 war ich angestellt. Hier wurden EUR 41.252,00 brutto verdient. Abzgl. EUR 931,00 Werbungskosten damit EUR 40.321,00.
Meine Frau war vom 01.01.2009 bis 31.03.2009 angestellt und hat EUR 1.350,00 brutto verdient.
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Hinweis:
Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
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