Frage geschrieben am 21.01.2012 15:43:11Betreff: Erlöschen einer GmbH
Rechtsgebiet: KapitalgesellschaftenEinsatz: € 40,00Status: Beantwortet
Ich habe eine Ein-Mann-GmbH, für die vor einem Jahr die Auflösung und meine Bestellung zum Liquidator im Handelsregister eingetragen wurde.
Jetzt wird vom Notar die Anmeldung zur Löschung durchgeführt. Allerdings hat meine Steuerberaterin die Veranlagung für das Jahr 2011 (bis 31.10.2011) noch in Arbeit.
Die Steuerberaterin sagte mir, daß Kosten, die jetzt noch anfallen (z.B. Notarkosten), von mir privat zu bezahlen sind. Gilt dies auch für die Arbeit der Steuerberaterin? Kann ich diese Kosten später bei der Einkommensteuererklärung 2012 angeben?
Jetzt wird vom Notar die Anmeldung zur Löschung durchgeführt. Allerdings hat meine Steuerberaterin die Veranlagung für das Jahr 2011 (bis 31.10.2011) noch in Arbeit.
Die Steuerberaterin sagte mir, daß Kosten, die jetzt noch anfallen (z.B. Notarkosten), von mir privat zu bezahlen sind. Gilt dies auch für die Arbeit der Steuerberaterin? Kann ich diese Kosten später bei der Einkommensteuererklärung 2012 angeben?
Antwort geschrieben am 21.01.2012 18:51:21
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Yanqiong BolikBildstöckle 6, 70567 Stuttgart, Tel: +49 (0)711 / 2132 1815, Fax: +49 (0)711 / 4690 6802
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Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.
Ihrer Sachverhaltschilderung zufolge befindet sich Ihre GmbH in der Liquidation und arbeitet Ihre Steuerberaterin für die GmbH am Jahresabschluss. Die Steuerberatungskosten bei der GmbH sind betrieblich veranlasst und daher als Betriebsausgaben bei der GmbH abziehbar. Man kann z.B. dafür eine Verbindlichkeit bilden. Somit wirken sich die betrieblich veranlassten Steuerberatungskosten in der GuV der GmbH gewinnmindernd aus. Da die Steuerberatungskosten für GmbH nicht bei der Erzielung Ihrer privaten Einkünften erwachsen sind, können Sie diese nicht in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.
Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.
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Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
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Email: steuer@zdbz.de
www.steuerberatung.zdbz.de
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