Frage geschrieben am 07.05.2006 16:33:00Betreff: Eintragung nach § 1412 BGB
Rechtsgebiet: SteuerrechtEinsatz: € 15,00Status: Beantwortet
Zum Schutz gegen Vermögensschäden besteht für Eheleute die Möglichkeit der Eintragung nach § 1412 BGB (Eintragung der Beschränkung, den anderen Ehegatten durch Geschäfte des täglichen Lebensbedarfs mitverpflichten zu können)
(1)
Hat eine solche Eintragung nach § 1412 BGB beim Amtsgericht eine steuerlich relevante Auswirkung für das Ehepaar (Zugewinngemeinschaft) ?
(2)
Hat Gütertrennung eine steuerlich relevante Auswirkung für Ehepaare (bislang Zugewinngemeinschaft) ?
(1)
Hat eine solche Eintragung nach § 1412 BGB beim Amtsgericht eine steuerlich relevante Auswirkung für das Ehepaar (Zugewinngemeinschaft) ?
(2)
Hat Gütertrennung eine steuerlich relevante Auswirkung für Ehepaare (bislang Zugewinngemeinschaft) ?










