Frage geschrieben am 12.12.2011 21:32:08Betreff: Einkünfte aus Forstwirtschaft
Rechtsgebiet: EinkommenssteuerEinsatz: € 25,00Status: archiviert
Seit etwa zehn Jahren bin ich als Teil einer Erbengemeinschaft Wald- und Ackerbesitzerin, der Acker ist verpachtet. Nun fallen zum ersten Mal Forsteinnahmen an. Diese betragen für jeden der beiden Eigentümer etwa 15.000,- EUR. Ausserhalb der Erbengemeinschaft besitze ich ebenfalls Wald und verpachteten Acker.
Ich habe den Eindruck, ein 13-a-Betrieb zu sein, und daher die Pauschalisierung nach §51 EStDV in Anspruch nehmen zu können. Hier würde sich wohl ein steuerpflichtiger Gewinn von 9.000,- EUR ergeben. Abzüglich des Freibetrages i.H.v. 1.534,- EUR hätte ich demnach auf 7.466,- EUR Steuern zu zahlen.
Ich habe nun gelesen, dass man nach §3 ForstschAusglG Rücklagen bilden darf. Meines Erachtens wären das 5.000,- EUR, die den zu versteuernden Betrag auf 2.466,- EUR senken.
Ich habe die laufenden Kosten des Waldes (Wasserabgabe, Forstbetriebsgemeinschaft, Personalkosten für regelmäßige Prüfung auf Sturmschäden) bisher nie in meiner Steuererklärung berücksichtigt.
Meine Fragen:
Stimmt die obige Rechnung in groben Zügen?
Gibt es weitere/alternative Möglichkeiten der Steuerersparnis?
Die laufenden Kosten werde ich zukünftige im Rahmen einer Einnahmen-/Überschußrechnung angeben - gibt es eine gewinnunabhängige Betriebskostenpauschale?
Ich habe den Eindruck, ein 13-a-Betrieb zu sein, und daher die Pauschalisierung nach §51 EStDV in Anspruch nehmen zu können. Hier würde sich wohl ein steuerpflichtiger Gewinn von 9.000,- EUR ergeben. Abzüglich des Freibetrages i.H.v. 1.534,- EUR hätte ich demnach auf 7.466,- EUR Steuern zu zahlen.
Ich habe nun gelesen, dass man nach §3 ForstschAusglG Rücklagen bilden darf. Meines Erachtens wären das 5.000,- EUR, die den zu versteuernden Betrag auf 2.466,- EUR senken.
Ich habe die laufenden Kosten des Waldes (Wasserabgabe, Forstbetriebsgemeinschaft, Personalkosten für regelmäßige Prüfung auf Sturmschäden) bisher nie in meiner Steuererklärung berücksichtigt.
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Gibt es weitere/alternative Möglichkeiten der Steuerersparnis?
Die laufenden Kosten werde ich zukünftige im Rahmen einer Einnahmen-/Überschußrechnung angeben - gibt es eine gewinnunabhängige Betriebskostenpauschale?
Hinweis:
Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
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