Frage geschrieben am 12.12.2011 21:32:08

Betreff: Einkünfte aus Forstwirtschaft


Rechtsgebiet: Einkommenssteuer
Einsatz: € 25,00
Status: archiviert
Seit etwa zehn Jahren bin ich als Teil einer Erbengemeinschaft Wald- und Ackerbesitzerin, der Acker ist verpachtet. Nun fallen zum ersten Mal Forsteinnahmen an. Diese betragen für jeden der beiden Eigentümer etwa 15.000,- EUR. Ausserhalb der Erbengemeinschaft besitze ich ebenfalls Wald und verpachteten Acker.

Ich habe den Eindruck, ein 13-a-Betrieb zu sein, und daher die Pauschalisierung nach §51 EStDV in Anspruch nehmen zu können. Hier würde sich wohl ein steuerpflichtiger Gewinn von 9.000,- EUR ergeben. Abzüglich des Freibetrages i.H.v. 1.534,- EUR hätte ich demnach auf 7.466,- EUR Steuern zu zahlen.

Ich habe nun gelesen, dass man nach §3 ForstschAusglG Rücklagen bilden darf. Meines Erachtens wären das 5.000,- EUR, die den zu versteuernden Betrag auf 2.466,- EUR senken.

Ich habe die laufenden Kosten des Waldes (Wasserabgabe, Forstbetriebsgemeinschaft, Personalkosten für regelmäßige Prüfung auf Sturmschäden) bisher nie in meiner Steuererklärung berücksichtigt.

Meine Fragen:

Stimmt die obige Rechnung in groben Zügen?
Gibt es weitere/alternative Möglichkeiten der Steuerersparnis?
Die laufenden Kosten werde ich zukünftige im Rahmen einer Einnahmen-/Überschußrechnung angeben - gibt es eine gewinnunabhängige Betriebskostenpauschale?


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