Frage geschrieben am 12.04.2011 17:42:30Betreff: Ehrenamt-Kosten
Rechtsgebiet: Renten, PensionenEinsatz: € 20,00Status: Geschlossen
Für eine Ausbildung zum ehrenamtlichen Pilgerbegleiter bei der Ev. Kirche sind mir erhebliche Kosten entstanden. Es gibt keine Aufwandsentschädigung für das Ehrenamt von der Kirche ebenso werden keine Einnahmen erzielt.
Ist eine Absetzbarkeit der Kosten möglich?
Ist eine Absetzbarkeit der Kosten möglich?










