Frage geschrieben am 23.05.2011 09:29:11

Betreff: Doppelte Haushaltsführung


Rechtsgebiet: Selbstständige
Einsatz: € 30,00
Status: Beantwortet
Ausgangssituation: Steuerjahr 2011, Freiberufler mit Firmenwagen (Basis Fahrtenbuch) in Kombination mit Doppelter Haushaltsführung, wöchentlich eine Heimfahrt

Doppelte Haushaltsführung:
- Hauptwohnsitz Berlin (H), Nebenwohnsitz Bonn (N), Arbeitsstätte Köln (A)

1. Variante:

Fahrt mit dem Firmenwagen zum Flughafen, dann Flug nach Köln/Bonn, Weiterfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeitsstätte, zur Nebenwohnung nach Bonn, von der Arbeitsstätte zum Flughafen und mit dem Flieger zurück.

Fragen: Die Tickets können wahrscheinlich in ihrer jeweiligen Höhe als Betriebskosten abgebucht werden ? Wie kann die Fahrt mit dem Firmenwagen vom Hauptwohnort Berlin (Wohnung) zum Flughafen abgerechnet werden?



2. Variante:
Alle Fahrten werden mit dem Firmenwagen durchgeführt (Hinfahrt: Berlin(H)-Bonn(N); Fahrt zur/von Arbeitsstätte: Bonn(N)-Köln(A) –Bonn(N) ; Rückfahrt: Köln(A)-Berlin(H))

Fragen: Wie können die Fahrten jeweils abgerechnet werden. Gut wäre auch die Angabe des jeweiligen Kontos (SKR-03). Wie müssen die Fahrten im Fahrtenbuch ausgewiesen werden. Muß in diesem Zusammenhang irgend ein geldwerter Vorteil gebucht werden?


Antwort geschrieben am 23.05.2011 12:02:50
Steuerberater Steuerberater/ Dipl. Kaufmann
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Sehr geehrter Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Frage. Bitte beachten Sie, dass meine Antwort im Sinne einer Erstberatung im Rahmen des von Ihnen angegebenen Honorars erfolgt und nur die von Ihnen gemachten Angaben berücksichtigen kann.

Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung können die Flugkosten nur in Ihrer tatsächlichen Höhe abgezogen werden.

Die Fahrt zum Flughafen mit der Entfernungspauschale mit 30 cent.
Deshalb findet wieder eine Hinzurechnung statt.

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