Frage geschrieben am 23.05.2011 09:29:11Betreff: Doppelte Haushaltsführung
Rechtsgebiet: SelbstständigeEinsatz: € 30,00Status: Beantwortet
Ausgangssituation: Steuerjahr 2011, Freiberufler mit Firmenwagen (Basis Fahrtenbuch) in Kombination mit Doppelter Haushaltsführung, wöchentlich eine Heimfahrt
Doppelte Haushaltsführung:
- Hauptwohnsitz Berlin (H), Nebenwohnsitz Bonn (N), Arbeitsstätte Köln (A)
1. Variante:
Fahrt mit dem Firmenwagen zum Flughafen, dann Flug nach Köln/Bonn, Weiterfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeitsstätte, zur Nebenwohnung nach Bonn, von der Arbeitsstätte zum Flughafen und mit dem Flieger zurück.
Fragen: Die Tickets können wahrscheinlich in ihrer jeweiligen Höhe als Betriebskosten abgebucht werden ? Wie kann die Fahrt mit dem Firmenwagen vom Hauptwohnort Berlin (Wohnung) zum Flughafen abgerechnet werden?
2. Variante:
Alle Fahrten werden mit dem Firmenwagen durchgeführt (Hinfahrt: Berlin(H)-Bonn(N); Fahrt zur/von Arbeitsstätte: Bonn(N)-Köln(A) –Bonn(N) ; Rückfahrt: Köln(A)-Berlin(H))
Fragen: Wie können die Fahrten jeweils abgerechnet werden. Gut wäre auch die Angabe des jeweiligen Kontos (SKR-03). Wie müssen die Fahrten im Fahrtenbuch ausgewiesen werden. Muß in diesem Zusammenhang irgend ein geldwerter Vorteil gebucht werden?
Doppelte Haushaltsführung:
- Hauptwohnsitz Berlin (H), Nebenwohnsitz Bonn (N), Arbeitsstätte Köln (A)
1. Variante:
Fahrt mit dem Firmenwagen zum Flughafen, dann Flug nach Köln/Bonn, Weiterfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeitsstätte, zur Nebenwohnung nach Bonn, von der Arbeitsstätte zum Flughafen und mit dem Flieger zurück.
Fragen: Die Tickets können wahrscheinlich in ihrer jeweiligen Höhe als Betriebskosten abgebucht werden ? Wie kann die Fahrt mit dem Firmenwagen vom Hauptwohnort Berlin (Wohnung) zum Flughafen abgerechnet werden?
2. Variante:
Alle Fahrten werden mit dem Firmenwagen durchgeführt (Hinfahrt: Berlin(H)-Bonn(N); Fahrt zur/von Arbeitsstätte: Bonn(N)-Köln(A) –Bonn(N) ; Rückfahrt: Köln(A)-Berlin(H))
Fragen: Wie können die Fahrten jeweils abgerechnet werden. Gut wäre auch die Angabe des jeweiligen Kontos (SKR-03). Wie müssen die Fahrten im Fahrtenbuch ausgewiesen werden. Muß in diesem Zusammenhang irgend ein geldwerter Vorteil gebucht werden?
Antwort geschrieben am 23.05.2011 12:02:50
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Sehr geehrter Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Frage. Bitte beachten Sie, dass meine Antwort im Sinne einer Erstberatung im Rahmen des von Ihnen angegebenen Honorars erfolgt und nur die von Ihnen gemachten Angaben berücksichtigen kann.
Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung können die Flugkosten nur in Ihrer tatsächlichen Höhe abgezogen werden.
Die Fahrt zum Flughafen mit der Entfernungspauschale mit 30 cent.
Deshalb findet wieder eine Hinzurechnung statt.
vielen Dank für Ihre Frage. Bitte beachten Sie, dass meine Antwort im Sinne einer Erstberatung im Rahmen des von Ihnen angegebenen Honorars erfolgt und nur die von Ihnen gemachten Angaben berücksichtigen kann.
Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung können die Flugkosten nur in Ihrer tatsächlichen Höhe abgezogen werden.
Die Fahrt zum Flughafen mit der Entfernungspauschale mit 30 cent.
Deshalb findet wieder eine Hinzurechnung statt.
Ergänzende Informationen vom Steuerprofi geschrieben am 23.05.2011 12:32:56
Sie dürfen wie auch die Arbeitnehmer nur 30 cent für Familienheimfahrten absetzen.
Im Laufe des Jahres buchen Sie alle KFZ-Kosten als Betriebsausgaben, deshalb müssen Sie die Differenz zwischen den 30 cent und den abgesetzten Kosten des PKW für diese Heimfahrt- km wieder hinzurechnen und als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben buchen.
Sie kennzeichnen diese Fahrten in Ihrem Fahrtenbuch extra als Familienheimfahrten. Am Ende des Jahres ermitteln Sie den prozentualen Fahrtanteil für die Familienheimfahrten an der Gesamtfahrleistung und multiplizieren diesen mit den Gesamtkosten. Diesen Betrag buchen Sie auf nicht abziehbare Betriebsausgaben.
Danach buchen Sie die Ihnen zustehende Entfernungspauschale für diese KM als fiktive Betriebsausgabe.
Sie können dieses auch noch mal nachlesen: §4 Abs.5 Nr. 6 EStG
Ein geldwerter Vorteil muss nicht gebucht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Sie dürfen wie auch die Arbeitnehmer nur 30 cent für Familienheimfahrten absetzen.
Im Laufe des Jahres buchen Sie alle KFZ-Kosten als Betriebsausgaben, deshalb müssen Sie die Differenz zwischen den 30 cent und den abgesetzten Kosten des PKW für diese Heimfahrt- km wieder hinzurechnen und als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben buchen.
Sie kennzeichnen diese Fahrten in Ihrem Fahrtenbuch extra als Familienheimfahrten. Am Ende des Jahres ermitteln Sie den prozentualen Fahrtanteil für die Familienheimfahrten an der Gesamtfahrleistung und multiplizieren diesen mit den Gesamtkosten. Diesen Betrag buchen Sie auf nicht abziehbare Betriebsausgaben.
Danach buchen Sie die Ihnen zustehende Entfernungspauschale für diese KM als fiktive Betriebsausgabe.
Sie können dieses auch noch mal nachlesen: §4 Abs.5 Nr. 6 EStG
Ein geldwerter Vorteil muss nicht gebucht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 24.05.2011 09:31:47
Zu:
Die Fahrt zum Flughafen mit der Entfernungspauschale mit 30 cent.
Deshalb findet wieder eine Hinzurechnung statt.
Was heißt das konkret mit der Hinzurechnung?
Konkretisierung Fahrtenbuch:
Wie werden die Familienheimfahrten (30 cent) im Fahrtenbuch vermerkt (Familienheimfahrten), ist doch anzugeben ob geschäftliche oder privat gefahrenen km das sind? Wenn am Ende des Jahres der Gesamtanteil berechnet wird (Dienstlich/Privat) ist das ja auch wichtig für das Verhältnis.
Wie werden die Fahrten von der Nebenwohnung zum Arbeitsort berechnet (auch 30 cent)?
Wenn ich fliege, können dann doch auch die Tickets für die öffentlichen Nahverkehr (U-Bahn) in ihrer tatsächlichen Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt werden?
Zu:
Die Fahrt zum Flughafen mit der Entfernungspauschale mit 30 cent.
Deshalb findet wieder eine Hinzurechnung statt.
Was heißt das konkret mit der Hinzurechnung?
Konkretisierung Fahrtenbuch:
Wie werden die Familienheimfahrten (30 cent) im Fahrtenbuch vermerkt (Familienheimfahrten), ist doch anzugeben ob geschäftliche oder privat gefahrenen km das sind? Wenn am Ende des Jahres der Gesamtanteil berechnet wird (Dienstlich/Privat) ist das ja auch wichtig für das Verhältnis.
Wie werden die Fahrten von der Nebenwohnung zum Arbeitsort berechnet (auch 30 cent)?
Wenn ich fliege, können dann doch auch die Tickets für die öffentlichen Nahverkehr (U-Bahn) in ihrer tatsächlichen Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt werden?
Antwort auf Nachfrage vom Steuerprofi geschrieben am 24.05.2011 10:00:50
Lesen Sie bitte in Bezug auf die Hinzurechnung meine Ergänzung.Steht auf der Seite. Ich habe das in die Ergänzung hineingeschrieben.
Von der Nebenwohnung zum Arbeitort ist die Strecke "Wohnung-Arbeitsort" ist auch so im Fahrtenbuch einzutragen, denn auf dieser Strecke gibt es auch nur die einfache Entfernungspauschale.
Im Fahrtenbuch werden die Familienheimfahrten, als Familienheimfahrten eingetragen, damit klar ist, dass für diese nur 30 cent gilt.
Die Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel können in Ihrer tatsächlichen Höhe angesetzt werden.
Lesen Sie bitte in Bezug auf die Hinzurechnung meine Ergänzung.Steht auf der Seite. Ich habe das in die Ergänzung hineingeschrieben.
Von der Nebenwohnung zum Arbeitort ist die Strecke "Wohnung-Arbeitsort" ist auch so im Fahrtenbuch einzutragen, denn auf dieser Strecke gibt es auch nur die einfache Entfernungspauschale.
Im Fahrtenbuch werden die Familienheimfahrten, als Familienheimfahrten eingetragen, damit klar ist, dass für diese nur 30 cent gilt.
Die Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel können in Ihrer tatsächlichen Höhe angesetzt werden.
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