Frage geschrieben am 18.05.2009 13:51:49Betreff: Doppelte Haushaltsführung vs Entfernungspauschale
Rechtsgebiet: FinanzamtEinsatz: € 25,00Status: Beantwortet
Ich wurde von der Bundeswehr nach München versetzt. Bin verhairatet, mein Lebensmittelpunkt ist in Berlin ( Entfernung 600km). Unter der Woche Mo-Fr bin ich in München.
In der Steuererklärung habe ich diese Entfernung bei der Entfernungspauschale eingetragen und auch die entsprechenden Angaben bei der Doppelten Haushaltsführung eingetragen.
Das Finanzamt hat die Entfernungspauschale nicht anerkannt mit dem Hinweis, dass diese Kosten bereits bei der Doppelten haushaltsführung zu tragen kommen.
Ist dies korrekt? Im letzten Jahr habe ich nämlich beides anerkannt bekommen, sowohl doppelte Haushaltsführung als auch die Entfernungspauschale.
Ich hoffe auf eine baldige Antwort wegen der Ablaufenden Einspruchsfrist.
In der Steuererklärung habe ich diese Entfernung bei der Entfernungspauschale eingetragen und auch die entsprechenden Angaben bei der Doppelten Haushaltsführung eingetragen.
Das Finanzamt hat die Entfernungspauschale nicht anerkannt mit dem Hinweis, dass diese Kosten bereits bei der Doppelten haushaltsführung zu tragen kommen.
Ist dies korrekt? Im letzten Jahr habe ich nämlich beides anerkannt bekommen, sowohl doppelte Haushaltsführung als auch die Entfernungspauschale.
Ich hoffe auf eine baldige Antwort wegen der Ablaufenden Einspruchsfrist.
Antwort geschrieben am 18.05.2009 14:18:29
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Steuerberater Steuerberater/Dipl.Betriebswirt
Ulrich StillerSchwabstr. 40, 71229 Leonberg, Tel: 07152/23331, Fax: 07152/22709
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Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Sie können folgende Fahrtkosten als Werbungskosten im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit in München geltend machen:
1. Fahrten von bzw. in München zur Arbeitsstätte bei der Bundeswehr im Rahmen der Entfernungspauschale.
2. Familienheimfahrten, die als beruflich veranlasst anzusehen sind, wenn Sie nicht mehr als eine Heimfahrt wöchentlich durchführen. Hier können Sie 0,30€ je Entfernungskilometer absetzen.
Beispiel:
Fahrten zur Arbeitsstätte in München 3 km bei einer 5-Tage-Woche und 40 Familienheimfahrten a 600 km:
Sie können als Werbungskosten abziehen:
3 km x 0,30 x 230 Tage: 207€
600km x 0,30 x 40 7.200€
Summe 7.409€
Da es sich um eine gesetzliche Pauschale handelt, haben Sie hierauf einen Anspruch.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
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