Frage geschrieben am 16.12.2011 13:05:28

Betreff: Detailfrage Fahrtenbuchführung


Rechtsgebiet: Selbstständige
Einsatz: € 35,00
Status: archiviert
Ich bin als freiberuflicher Consultant in Kundenprojekten vor Ort im Einsatz. Den Privat-Anteil meiner betrieblichen KFZ Kosten ermittle ich durch die Führung eines Fahrtenbuchs.

Die direkte Entfernung vom Kunden in A bis zum meinem Betriebssitz und Wohnort in B beträgt 350 km. Wenn ich am Ende einer Arbeitswoche vom Kunden von A nach B zurückfahre, so trage ich 350 km als betriebliche Fahrt ein.

Wie ist jedoch das Fahrtenbuch zu führen, wenn ich am Ende der Arbeitswoche vom Kunden in A aus privaten Gründen einen Umweg über C fahre? Die Entfernung von A nach C beträgt 400 km, sowie von C nach B 250 km. Ich bin über das Wochenende in C und fahre erst am Endes des Wochenendes zum Betriebssitz und Wohnort B zurück.

Ist es korrekt folgende Einträge zu machen:
Freitag abend: A – C 400 km, hiervon 350 km betriebliche und 50 km privat
Sonntag abend: C – B 250 km privat


-- Einsatz geändert am 20.12.2011 09:16:30


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