Frage geschrieben am 16.12.2011 13:05:28Betreff: Detailfrage Fahrtenbuchführung
Rechtsgebiet: SelbstständigeEinsatz: € 35,00Status: archiviert
Ich bin als freiberuflicher Consultant in Kundenprojekten vor Ort im Einsatz. Den Privat-Anteil meiner betrieblichen KFZ Kosten ermittle ich durch die Führung eines Fahrtenbuchs.
Die direkte Entfernung vom Kunden in A bis zum meinem Betriebssitz und Wohnort in B beträgt 350 km. Wenn ich am Ende einer Arbeitswoche vom Kunden von A nach B zurückfahre, so trage ich 350 km als betriebliche Fahrt ein.
Wie ist jedoch das Fahrtenbuch zu führen, wenn ich am Ende der Arbeitswoche vom Kunden in A aus privaten Gründen einen Umweg über C fahre? Die Entfernung von A nach C beträgt 400 km, sowie von C nach B 250 km. Ich bin über das Wochenende in C und fahre erst am Endes des Wochenendes zum Betriebssitz und Wohnort B zurück.
Ist es korrekt folgende Einträge zu machen:
Freitag abend: A – C 400 km, hiervon 350 km betriebliche und 50 km privat
Sonntag abend: C – B 250 km privat
-- Einsatz geändert am 20.12.2011 09:16:30
Die direkte Entfernung vom Kunden in A bis zum meinem Betriebssitz und Wohnort in B beträgt 350 km. Wenn ich am Ende einer Arbeitswoche vom Kunden von A nach B zurückfahre, so trage ich 350 km als betriebliche Fahrt ein.
Wie ist jedoch das Fahrtenbuch zu führen, wenn ich am Ende der Arbeitswoche vom Kunden in A aus privaten Gründen einen Umweg über C fahre? Die Entfernung von A nach C beträgt 400 km, sowie von C nach B 250 km. Ich bin über das Wochenende in C und fahre erst am Endes des Wochenendes zum Betriebssitz und Wohnort B zurück.
Ist es korrekt folgende Einträge zu machen:
Freitag abend: A – C 400 km, hiervon 350 km betriebliche und 50 km privat
Sonntag abend: C – B 250 km privat
-- Einsatz geändert am 20.12.2011 09:16:30
Hinweis:
Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
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