Frage geschrieben am 05.10.2011 15:04:57

Betreff: Car-Allowance und tatsächliche Werbungskosten bei Dienstreisen


Rechtsgebiet: Lohn, Gehalt
Einsatz: € 45,00
Status: Beantwortet
Hallo,

Mein Arbeitgeber erfordert die Nutzung eines privaten PKW für Dienstreisen.

Mein Arbeitsvertrag sagt hierzu
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Der Mitarbeiter erhaelt eine jaehrliche KFZ Pauschale von €x.x00,00 brutto die in 12 monatlichen Raten bargeldlos auf das Konto ueberwiesen wird.

Der Mitarbeiter erhält – neben der KFZ-Pauschale - für jeden geschäftlich veranlassten Fahrkilometer eine Pauschale von 30 Eurocent.
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Ich habe gelesen das ich tatsächliche Ausgaben auf Dienstreisen absetzen kann.

a) Ist es richtig das ich, wenn mein KFZ (gemäß Fahrtenbuch) 50 cent pro km (Leasing+Treibstoff+Versicherung+Wartung) kosten würde, ich die 20 Cent Differenz zur Zahlung meines Arbeitgebers in der Steuererklärung geltend machen kann?

b) Muss ich die Car-Allowance / KFZ-Pauschale in die Kostenrechnung meines Fahrzeugs einbeziehen, oder handelt es sich steuerrechtlich hierbei einfach um Bruttolohn, unabhängig von der Bezeichnung im Arbeitsvertrag?

Rechnungsbeispiel:
Pro Jahr:
Leasing: €8700
Versicherung: €1200
Wartung: €600
Treibstoff: €3600
KFZ-Steuer: €434
Reifen: €600
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Gesamt: € 15.134
bei 30.000km = €0.50(4) / km

Arbeitgeber erstattet €0.30 pro km, ich könnte also €0.20 pro dienstlich veranlassten km in der Steuererklärung geltend machen.

Alternativ:
Gesamt: € 15.134
- KFZ-Pauschale: 3134 (Netto - Beispielwert)
= € 12.000
bei 30.000km = € 0.40 pro km. Ich könnte also "nur" 10 cent pro dienstlichen km geltend machen.

Welche der Rechnungen ist korrekt (falls überhaupt)?

Zusatzfrage: Mein Vertrag sieht vor das ich im Home-Office arbeite, jedoch die 250km entfernten Büros nach Bedarf für Meetings und auf Anforderung aufsuche. Wären diese Reisen als Dienstreise an/absetzbar?

Vielen Dank!


Antwort geschrieben am 05.10.2011 16:51:22
Steuerberater MScBM
Ralf Wittrock
Scharnhorststraße 14, 48151 Münster, Tel: 0251 20318118, Fax: 032 121277650
Steuerberatung
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Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung der Vorgaben dieser Plattform und Ihres Einsatzes.

Die 30 Cent/km, die Ihnen Ihr Arbeitgeber für Dienstreisen ersetzt, bekommen Sie steuerfrei. Die car allowance ist normaler steuerpflichtiger Bruttolohn. Es spielt bei dem Ansatz der Werbungskosten keine Rolle.
Da Sie höhere Kosten des Kfz nachweisen können als die 0,30 EUR, die Sie erstattet bekommen, können Sie die Differenz als Werbungskosten in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. D.h. bei Ihrer Beispielrechnung also 0,20 EUR/km als Werbungskosten.


Zu Ihrer Zusatzfrage:
Es kommt darauf an, wo Ihre regelmäßige Arbeitsstätte liegt. Wenn Sie durchschnittlich im Kalenderjahr einmal wöchentlich die „ortsfeste Einrichtung des Arbeitgebers" aufsuchen, so gilt diese als regelmäßige Arbeitsstätte. Ihr home office dürfte ohnehin ihre (erste) regelmäßige Arbeitsstätte begründen. Je nachdem, wie Sie die erste Frage beantworten, hätten Sie dann zwei regelmäßige Arbeitsstätten.
Wenn nur das home office ihre regelmäßige Arbeitsstätte ist, dann sind die sporadischen 250 km-Fahrten als normale Dienstreisen zu behandeln.
Wenn am Sitz ihres Arbeitgebers eine zweite regelmäßige Arbeitsstätte ist, wird es etwas kompliziert. Da ihre erste Arbeitsstätte ein häusliches Arbeitszimmer in ihrer Wohnung ist, ist eine direkte Fahrt zum Arbeitgeber keine Dienstreise (nur Anwendung der Entfernungspauschale). Wenn Sie zwischendurch einen Kundenbesuch einlegen, so zählt die ganze Fahrt als Dienstreise.


Wenn bei ihrem Arbeitgeber keine regelmäßige Arbeitsstätte liegt, eine direkte Fahrt dorthin also eine steuerliche Dienstreise ist, und ihr Arbeitgeber ihnen dafür trotzdem die 0,30 EUR nicht erstattet, dann können Sie für diese Fahrten die von ihnen berechneten 0,50 EUR pro gefharenen km als Werbungskosten ansetzen


Ich hoffe, Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion. Ansonsten freue ich mich über eine positive Bewertung.
Freundliche Grüße,
Ralf Wittrock, MScBM
Steuerberater

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