Frage geschrieben am 21.03.2011 10:51:59Betreff: Beteiligung an Personengesellschaft als Nebenbeschäftigung anmelden
Rechtsgebiet: FinanzamtEinsatz: € 45,00Status: Beantwortet
Guten Tag,
ich bin hauptberuflich freiberufliche Einzelunternehmerin. Ich möchte mich nun nebenberuflich an einer Personengesellschaft beteiligen, die ein Gewerbe betreibt. Ich will ein Abfärben des Gewerbes auf meine hauptberufliche Freiberuflichkeit verhindern.
Wie gehe ich bei der Anmeldung der Nebenbeschäftigung vor? Reicht es auf dem Fragebogen zur Steuermittlung die erforderlichen Felder auszufüllen? Wie mache ich dabei klar, dass es sich bei dieser Anmeldung um eine Nebenbeschäftigung handelt? Bekomme ich eine neue Steuernummer? Sollte ich für diese Nebenbeschäftigung ein neues Bankkonto eröffnen?
Vielen Dank.
ich bin hauptberuflich freiberufliche Einzelunternehmerin. Ich möchte mich nun nebenberuflich an einer Personengesellschaft beteiligen, die ein Gewerbe betreibt. Ich will ein Abfärben des Gewerbes auf meine hauptberufliche Freiberuflichkeit verhindern.
Wie gehe ich bei der Anmeldung der Nebenbeschäftigung vor? Reicht es auf dem Fragebogen zur Steuermittlung die erforderlichen Felder auszufüllen? Wie mache ich dabei klar, dass es sich bei dieser Anmeldung um eine Nebenbeschäftigung handelt? Bekomme ich eine neue Steuernummer? Sollte ich für diese Nebenbeschäftigung ein neues Bankkonto eröffnen?
Vielen Dank.
Antwort geschrieben am 21.03.2011 17:42:25
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Steuerberaterin
Marlies ZerbanAdam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
Bewertungen: 151
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Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte gerne Ihre Fragen im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes.
Wenn Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung der Personengesellschaft ausfüllen, wird primär nach der Tätigkeit und dem Umfang der Geschäftsumsätze der Gesellschaft gefragt und nicht nach dem Situation eines Gesellschafters. Sie füllen die entscheidenden Felder aus, dass es für Sie nur eine Nebentätigkeit
geht, wird nicht gefragt und muss auch nicht erläutert werden.
Die Gesellschaft sollte ein Bankkonto erhalten, nicht Sie als Gesellschafter. Falls dies nicht möglich ist, sollten Sie für auf
jeden Fall ein gesondertes Bankkonto für die Gesellschaft
eröffnen.
Auch erhalten nicht Sie eine weitere Steuernummer, sondern die Gesellschaft.
Ihre selbständige Tätigkeit als Einzelunternehmerin und die Beteiligungseinkünfte aus der Personengesellschaft werden durch eine getrennte Buchhaltung und getrennte Kassen und Bankkonten klar abgegrenzt. Es sollte keine Vermischung von Einnahmen und Ausgaben aus den verschiedenen Tätigkeiten erfolgen.
Im Steuerrecht spielt die Frage der "Nebentätigkeit" an sich keine Rolle, lediglich die Höhe der Einnahmen. Zum Ende des Jahres wird abgerechnet, wie hoch Ihr Anteil an dem Gewinn der GbR war.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und stehe für eine Nachfrage gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
ich beantworte gerne Ihre Fragen im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes.
Wenn Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung der Personengesellschaft ausfüllen, wird primär nach der Tätigkeit und dem Umfang der Geschäftsumsätze der Gesellschaft gefragt und nicht nach dem Situation eines Gesellschafters. Sie füllen die entscheidenden Felder aus, dass es für Sie nur eine Nebentätigkeit
geht, wird nicht gefragt und muss auch nicht erläutert werden.
Die Gesellschaft sollte ein Bankkonto erhalten, nicht Sie als Gesellschafter. Falls dies nicht möglich ist, sollten Sie für auf
jeden Fall ein gesondertes Bankkonto für die Gesellschaft
eröffnen.
Auch erhalten nicht Sie eine weitere Steuernummer, sondern die Gesellschaft.
Ihre selbständige Tätigkeit als Einzelunternehmerin und die Beteiligungseinkünfte aus der Personengesellschaft werden durch eine getrennte Buchhaltung und getrennte Kassen und Bankkonten klar abgegrenzt. Es sollte keine Vermischung von Einnahmen und Ausgaben aus den verschiedenen Tätigkeiten erfolgen.
Im Steuerrecht spielt die Frage der "Nebentätigkeit" an sich keine Rolle, lediglich die Höhe der Einnahmen. Zum Ende des Jahres wird abgerechnet, wie hoch Ihr Anteil an dem Gewinn der GbR war.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und stehe für eine Nachfrage gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 22.03.2011 08:04:46
Guten Tag Frau Zerban,
vielen Dank für Ihre Erläuterungen, aus denen sich für mich jedoch noch ein paar Fragen ergeben.
Die Gesellschaft besteht bereits und die Buchhaltung übernimmt deren Geschäftsführerin. Kann ich mir die Gewinnbeteiligung also einfach auf das Konto auszahlen lassen, auf das auch die Einnahmen aus meiner freiberuflichen Tätigkeit (übersetzungen) gehen? (Bei der Einkommenssteuer angegeben als Einnahmen aus Gewerbebetrieb?)
Außerdem habe ich noch nicht ganz verstanden, wie genau das Abfärben verhindert werden kann. Hat der Status der Nebenbeschäftigung einen Einfluss darauf? Ab wann ist eine Tätigkeit keine Nebenbeschäftigung mehr? Könnte meine freiberufliche Tätigkeit als Gewerbe betrachtet werden, wenn die Einnahmen aus der Gesellschaft zu hoch sind?
Vielen Dank
Guten Tag Frau Zerban,
vielen Dank für Ihre Erläuterungen, aus denen sich für mich jedoch noch ein paar Fragen ergeben.
Die Gesellschaft besteht bereits und die Buchhaltung übernimmt deren Geschäftsführerin. Kann ich mir die Gewinnbeteiligung also einfach auf das Konto auszahlen lassen, auf das auch die Einnahmen aus meiner freiberuflichen Tätigkeit (übersetzungen) gehen? (Bei der Einkommenssteuer angegeben als Einnahmen aus Gewerbebetrieb?)
Außerdem habe ich noch nicht ganz verstanden, wie genau das Abfärben verhindert werden kann. Hat der Status der Nebenbeschäftigung einen Einfluss darauf? Ab wann ist eine Tätigkeit keine Nebenbeschäftigung mehr? Könnte meine freiberufliche Tätigkeit als Gewerbe betrachtet werden, wenn die Einnahmen aus der Gesellschaft zu hoch sind?
Vielen Dank
Antwort auf Nachfrage vom Steuerprofi geschrieben am 22.03.2011 13:56:23
Sehr geehrte Fragestellerin,
wenn Sie Ihre Gewinnbeteiligung auf Ihr Konto auszahlen lassen,
das Sie für Ihre freiberufliche Tätigkeit verwenden, ist das kein
Problem. Lediglich die laufende Buchhaltung sollte getrennt sein.
Wenn Sie beide Tätigkeiten strikt trennen, dann kommt es nicht zu einer Abfärbung. Leider haben Sie nicht angegeben, welche Tätigkeit die Personengesellschaft ausübt, so dass ich den Bezug
der beiden Tätigkeiten nicht nachvollziehen kann.
Wie gesagt, steuerlich betrachtet, gibt es den Begriff der "Nebentätigkeit" nicht. Wenn Sie mehr Einnahmen aus einer gewerblichen Tätigkeit haben als aus der freiberuflichen, wird die freiberufliche Tätigkeit, die Sie offensichtlich deutlich von der gewerblichen Tätigkeit abgrenzen können, nicht zu einer gewerblichen Tätigkeit.
Nach den bisher mitgeteilten Informationen kommt es nicht zu einer "Abfärbung".
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
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Sehr geehrte Fragestellerin,
wenn Sie Ihre Gewinnbeteiligung auf Ihr Konto auszahlen lassen,
das Sie für Ihre freiberufliche Tätigkeit verwenden, ist das kein
Problem. Lediglich die laufende Buchhaltung sollte getrennt sein.
Wenn Sie beide Tätigkeiten strikt trennen, dann kommt es nicht zu einer Abfärbung. Leider haben Sie nicht angegeben, welche Tätigkeit die Personengesellschaft ausübt, so dass ich den Bezug
der beiden Tätigkeiten nicht nachvollziehen kann.
Wie gesagt, steuerlich betrachtet, gibt es den Begriff der "Nebentätigkeit" nicht. Wenn Sie mehr Einnahmen aus einer gewerblichen Tätigkeit haben als aus der freiberuflichen, wird die freiberufliche Tätigkeit, die Sie offensichtlich deutlich von der gewerblichen Tätigkeit abgrenzen können, nicht zu einer gewerblichen Tätigkeit.
Nach den bisher mitgeteilten Informationen kommt es nicht zu einer "Abfärbung".
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
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