Frage geschrieben am 21.03.2011 10:51:59

Betreff: Beteiligung an Personengesellschaft als Nebenbeschäftigung anmelden


Rechtsgebiet: Finanzamt
Einsatz: € 45,00
Status: Beantwortet
Guten Tag,

ich bin hauptberuflich freiberufliche Einzelunternehmerin. Ich möchte mich nun nebenberuflich an einer Personengesellschaft beteiligen, die ein Gewerbe betreibt. Ich will ein Abfärben des Gewerbes auf meine hauptberufliche Freiberuflichkeit verhindern.
Wie gehe ich bei der Anmeldung der Nebenbeschäftigung vor? Reicht es auf dem Fragebogen zur Steuermittlung die erforderlichen Felder auszufüllen? Wie mache ich dabei klar, dass es sich bei dieser Anmeldung um eine Nebenbeschäftigung handelt? Bekomme ich eine neue Steuernummer? Sollte ich für diese Nebenbeschäftigung ein neues Bankkonto eröffnen?

Vielen Dank.


Antwort geschrieben am 21.03.2011 17:42:25
Steuerberaterin
Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
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Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte gerne Ihre Fragen im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes.

Wenn Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung der Personengesellschaft ausfüllen, wird primär nach der Tätigkeit und dem Umfang der Geschäftsumsätze der Gesellschaft gefragt und nicht nach dem Situation eines Gesellschafters. Sie füllen die entscheidenden Felder aus, dass es für Sie nur eine Nebentätigkeit
geht, wird nicht gefragt und muss auch nicht erläutert werden.

Die Gesellschaft sollte ein Bankkonto erhalten, nicht Sie als Gesellschafter. Falls dies nicht möglich ist, sollten Sie für auf
jeden Fall ein gesondertes Bankkonto für die Gesellschaft
eröffnen.

Auch erhalten nicht Sie eine weitere Steuernummer, sondern die Gesellschaft.

Ihre selbständige Tätigkeit als Einzelunternehmerin und die Beteiligungseinkünfte aus der Personengesellschaft werden durch eine getrennte Buchhaltung und getrennte Kassen und Bankkonten klar abgegrenzt. Es sollte keine Vermischung von Einnahmen und Ausgaben aus den verschiedenen Tätigkeiten erfolgen.

Im Steuerrecht spielt die Frage der "Nebentätigkeit" an sich keine Rolle, lediglich die Höhe der Einnahmen. Zum Ende des Jahres wird abgerechnet, wie hoch Ihr Anteil an dem Gewinn der GbR war.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und stehe für eine Nachfrage gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin


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