Frage geschrieben am 21.12.2010 20:20:58Betreff: Aufwand für Ehrenamt in einem Verein
Rechtsgebiet: Außergewöhnliche BelastungenEinsatz: € 40,00Status: Beantwortet
Abzug von Aufwendungen im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Vorstandsmitglied in einem grösseren, gemeinnützigen Verein?
Ich war in 2009 ehrenamtlich als Vorstandsmitglied in einem Verein tätig. Parallel war ich beruflich selbständig tätig. Da meine berufliche Selbständigkeit sich als nicht sehr erfolgreich entpuppte, habe ich mich in einem grösseren Verein ehrenamtlich engagiert, in der 'Hoffnung', dort einen angestellten Job zu bekommen. Das ging aber schief, den Job habe ich nicht bekommen. Relativ kurz nachdem das klar wurde, dass es nichts werden würde, habe ich mir dann einen anderen Job gesucht, den ich dann auch gefunden habe. Die Frage ist nun: Kann ich die (vergeblichen) Aufwendungen, die ich während meiner Tätigkeit in dem Verein hatte, als Sonderausgaben o.ä. geltend machen? Es geht um ca. 1.500 bis 1.800 Euro in einem Kalenderjahr.
An sich wäre es simpel, dass der Verein mir eine Spendenbescheinigung ausstellt. Das fällt aber aus, weil wir im Streit geschieden sind. Zweitens wäre m.E. auch die Summe zu hoch.
Wenn ich das absetzen kann, dann würde ich noch gerne wissen, wo ich das in der Einkommensteuererklärung und ggfs. in der Gewerbesteuererklärung angeben muss?
Abschliessend stellt sich noch die Frage, ob ich über die mir entstandenen Kosten (im Wesentlichen von mir bezahlte Honorare für Anwälte und Berater, jedoch für Belange des Vereins) auch die mir entstandenen Fahrtkosten nach der Kilometerpauschale ansetzen kann? (Das waren ca. 5.000 km)
Normalerweise wäre die Antwort auf beide Fragen nach meiner Vermutung wohl 'nein'. Hier ist es aber so, dass es zwischen meiner beruflichen, selbständigen Tätigkeit und der inhaltlichen Tätigkeit bei dem Verein ziemliche Parallelen gibt, so dass aus meiner Perspektive der Aspekt der 'beruflichen Werbung' deutlich erkennbar und damit für das FA nachvollziehbar ist.
Ich war in 2009 ehrenamtlich als Vorstandsmitglied in einem Verein tätig. Parallel war ich beruflich selbständig tätig. Da meine berufliche Selbständigkeit sich als nicht sehr erfolgreich entpuppte, habe ich mich in einem grösseren Verein ehrenamtlich engagiert, in der 'Hoffnung', dort einen angestellten Job zu bekommen. Das ging aber schief, den Job habe ich nicht bekommen. Relativ kurz nachdem das klar wurde, dass es nichts werden würde, habe ich mir dann einen anderen Job gesucht, den ich dann auch gefunden habe. Die Frage ist nun: Kann ich die (vergeblichen) Aufwendungen, die ich während meiner Tätigkeit in dem Verein hatte, als Sonderausgaben o.ä. geltend machen? Es geht um ca. 1.500 bis 1.800 Euro in einem Kalenderjahr.
An sich wäre es simpel, dass der Verein mir eine Spendenbescheinigung ausstellt. Das fällt aber aus, weil wir im Streit geschieden sind. Zweitens wäre m.E. auch die Summe zu hoch.
Wenn ich das absetzen kann, dann würde ich noch gerne wissen, wo ich das in der Einkommensteuererklärung und ggfs. in der Gewerbesteuererklärung angeben muss?
Abschliessend stellt sich noch die Frage, ob ich über die mir entstandenen Kosten (im Wesentlichen von mir bezahlte Honorare für Anwälte und Berater, jedoch für Belange des Vereins) auch die mir entstandenen Fahrtkosten nach der Kilometerpauschale ansetzen kann? (Das waren ca. 5.000 km)
Normalerweise wäre die Antwort auf beide Fragen nach meiner Vermutung wohl 'nein'. Hier ist es aber so, dass es zwischen meiner beruflichen, selbständigen Tätigkeit und der inhaltlichen Tätigkeit bei dem Verein ziemliche Parallelen gibt, so dass aus meiner Perspektive der Aspekt der 'beruflichen Werbung' deutlich erkennbar und damit für das FA nachvollziehbar ist.
Antwort geschrieben am 23.12.2010 13:08:36
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Steuerberater Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Johannes WeßlingAn der Germania Brauerei 1, 48159 Münster, Tel: +491725320434, Fax: +492513967116
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Bewertungen: 33
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Sehr geehrter Interessent,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihres Gebotes sowie der Regeln dieser Plattform im Rahmen einer Erstberatung gerne wie folgt beantworte:
a) Grundsätzlich sind derartige ehrenamtliche Aufwendungen nicht steuerlich absetzbar.
b) Ich würde an Ihrer Stelle folgendes versuchen:
a. Da Sie die Aufwendungen nach Ihren Aussagen im wesentlichen deshalb getätigt haben, um einen „Job" zu bekommen (ich gehe davon aus: als Angestellter), kann es sich hierbei um Werbungskosten handeln.
b. Werbungskosten sind nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG „Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen".
c. Sie haben die Aufwendungen „… zur Erwerbung … der Einnahmen" getätigt, sodass diese sich unter § 9 EStG subsumieren lassen.
d. Sie können die Aufwendungen daher als Werbungskosten in der Anlage N im Zusammenhang mit ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erklären.
e. Wichtig ist jedoch, dass Sie den Sachverhalt vollständig z.B. in einem Anschreiben an das Finanzamt erklären.
f. Sollte es sich bei dem „Job" um eine selbständige Arbeit handeln, so handelt es sich bei den Aufwendungen um so genannte vorweggenommene oder vergebliche Betriebsausgaben, die den Gewinn mindern und im Rahmen der EÜR mindernd anzusetzen sind. Dieses würde sich dann wegen des geminderten Gewinnes auf die Gewerbe- und Einkommensteuer auswirken. Auch hier ist eine Erläuterung des Sachverhaltes notwendig.
g. Ggfl.s sollten Sie den Vorgang bei Abgabe der Erklärung persönlich mit Ihrem Sachbearbeiter beim Finanzamt erörtern.
h. Grundsätzlich sind hier sämtliche Kosten zu erfassen, also auch die von Ihnen getragenen und nachgewiesenen Fahrtkosten.
c) Sollte das Finanzamt die Ausgaben nicht anerkennen, wäre ggfls. Einspruch einzulegen. Sie könen sich dann gerne noch mal an mich wenden.
Ich wünsche frohe Weihnachten und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Weßling
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihres Gebotes sowie der Regeln dieser Plattform im Rahmen einer Erstberatung gerne wie folgt beantworte:
a) Grundsätzlich sind derartige ehrenamtliche Aufwendungen nicht steuerlich absetzbar.
b) Ich würde an Ihrer Stelle folgendes versuchen:
a. Da Sie die Aufwendungen nach Ihren Aussagen im wesentlichen deshalb getätigt haben, um einen „Job" zu bekommen (ich gehe davon aus: als Angestellter), kann es sich hierbei um Werbungskosten handeln.
b. Werbungskosten sind nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG „Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen".
c. Sie haben die Aufwendungen „… zur Erwerbung … der Einnahmen" getätigt, sodass diese sich unter § 9 EStG subsumieren lassen.
d. Sie können die Aufwendungen daher als Werbungskosten in der Anlage N im Zusammenhang mit ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erklären.
e. Wichtig ist jedoch, dass Sie den Sachverhalt vollständig z.B. in einem Anschreiben an das Finanzamt erklären.
f. Sollte es sich bei dem „Job" um eine selbständige Arbeit handeln, so handelt es sich bei den Aufwendungen um so genannte vorweggenommene oder vergebliche Betriebsausgaben, die den Gewinn mindern und im Rahmen der EÜR mindernd anzusetzen sind. Dieses würde sich dann wegen des geminderten Gewinnes auf die Gewerbe- und Einkommensteuer auswirken. Auch hier ist eine Erläuterung des Sachverhaltes notwendig.
g. Ggfl.s sollten Sie den Vorgang bei Abgabe der Erklärung persönlich mit Ihrem Sachbearbeiter beim Finanzamt erörtern.
h. Grundsätzlich sind hier sämtliche Kosten zu erfassen, also auch die von Ihnen getragenen und nachgewiesenen Fahrtkosten.
c) Sollte das Finanzamt die Ausgaben nicht anerkennen, wäre ggfls. Einspruch einzulegen. Sie könen sich dann gerne noch mal an mich wenden.
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