Frage geschrieben am 21.01.2012 15:51:43Betreff: Anschaffungskosten nach Hauskauf
Rechtsgebiet: EinkommenssteuerEinsatz: € 20,00Status: Beantwortet
Guten Tag!
Ich bräuchte bitte Hilfe!
Wir kauften im Jahr 2011 ein Haus und nutzen dies selber, also nicht zur Zwecken der Vermietung.
Jetzt las ich einige Texte nach §10e EStG bzgl. ansetzen der Anschaffungskosten und bin mir nicht ganz sicher, was ich ansetzen kann und wo in der eigentlichen Steuererklärung der Eintrag gemacht werden muss.
Der Kaufpreis betrug lt. Kaufvertrag 160.000 Euro. Die Nebenkosten kamen mit Notar, Makler, Grunderwerbssteuer auf fast 16.000 Euro. Das Haus musste komplett saniert werden, damit es bewohnbar war, also fielen Kosten für Fliesen, neue Fenster, Innentüren, Zargen, Haustüre, Y-Tong Steine usw. an. Natürlich arbeiteten auch Fachgewerke im Haus, die ich aber Lohnkostenmäßig schon bei Handwerkerrechnungen angegeben habe.
Also meine Frage; was kann ich in welcher Höhe in der Lohnsteuererklärung angeben?
Es wäre nett, wenn Sie mir eine Auflistung machen, was ich für 2011, 2012,2013 usw. ansetzen kann, weil ich meine gelesen zu haben, dass dies prozentual gestaffelt ist.
Vielen Dank im Voraus,
S.Classen
Ich bräuchte bitte Hilfe!
Wir kauften im Jahr 2011 ein Haus und nutzen dies selber, also nicht zur Zwecken der Vermietung.
Jetzt las ich einige Texte nach §10e EStG bzgl. ansetzen der Anschaffungskosten und bin mir nicht ganz sicher, was ich ansetzen kann und wo in der eigentlichen Steuererklärung der Eintrag gemacht werden muss.
Der Kaufpreis betrug lt. Kaufvertrag 160.000 Euro. Die Nebenkosten kamen mit Notar, Makler, Grunderwerbssteuer auf fast 16.000 Euro. Das Haus musste komplett saniert werden, damit es bewohnbar war, also fielen Kosten für Fliesen, neue Fenster, Innentüren, Zargen, Haustüre, Y-Tong Steine usw. an. Natürlich arbeiteten auch Fachgewerke im Haus, die ich aber Lohnkostenmäßig schon bei Handwerkerrechnungen angegeben habe.
Also meine Frage; was kann ich in welcher Höhe in der Lohnsteuererklärung angeben?
Es wäre nett, wenn Sie mir eine Auflistung machen, was ich für 2011, 2012,2013 usw. ansetzen kann, weil ich meine gelesen zu haben, dass dies prozentual gestaffelt ist.
Vielen Dank im Voraus,
S.Classen
Antwort geschrieben am 22.01.2012 15:07:48
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Marlies ZerbanAdam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
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Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte gerne Ihre Fragen im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform.
Die Wohnbauförderung für selbstgenutzte Immobilien konnte letztmals für Anschaffungen im Jahr 1995 geltend gemacht werden. Für Ihre Immobilie ist bei reiner Selbstnutzung keine steuerliche Förderung möglich. Aufwenungen für Renovierung und Abschreibung können Sie nur geltend machen, wenn Sie die Immobilie für Zwecke einer Einkunftserzielung nutzen. Dies ist hier leider nicht erkennbar. Daher ist eine Einkommensteuerentlastung für die Anschaffungs- und Sanierungskosten nicht möglich.
Ich bedaure, Ihnen keine günstigere Auskunft erteilen zu können, die Rechtslage ist hier grundlegend geändert worden.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
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Die Wohnbauförderung für selbstgenutzte Immobilien konnte letztmals für Anschaffungen im Jahr 1995 geltend gemacht werden. Für Ihre Immobilie ist bei reiner Selbstnutzung keine steuerliche Förderung möglich. Aufwenungen für Renovierung und Abschreibung können Sie nur geltend machen, wenn Sie die Immobilie für Zwecke einer Einkunftserzielung nutzen. Dies ist hier leider nicht erkennbar. Daher ist eine Einkommensteuerentlastung für die Anschaffungs- und Sanierungskosten nicht möglich.
Ich bedaure, Ihnen keine günstigere Auskunft erteilen zu können, die Rechtslage ist hier grundlegend geändert worden.
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