Frage geschrieben am 25.06.2010 15:52:56

Betreff: Anlage/Investition/Beteiligung o.ä. als Betriebsausgabe buchen


Rechtsgebiet: Unternehmenssteuern
Einsatz: € 30,00
Status: Beantwortet
unser Unternehmen würde gerne in ein neues Unternehmen eine bestimmte Summe anlegen/investieren/sich beteiligen/etc.. Voraussetzung wäre, wir könnten das verwendete Geld als Betriebsausgabe verbuchen.

Frage:
Gibt es hierfür eine bestimmte Geschäftskonstellation die uns diesen Buchungsvorgang ermöglicht?

oder anders:

gibt es Möglichkeiten den Gewinn eines Unternehmens(1) auf 2 oder mehr Firmen aufzuteilen, so dass der steuerpflichtige Gewinn des Unternehmens (1) gesenkt werden könnte?

Das "Werkzeug" Sparabschreibung war eine Möglichkeit den Gewinn um einige Jahere zu verschieben um später mehr auf ein mal investieren zu können, jetzt nach der Änderung suchen wir nach einer Alternative.

Vielen Dank schonmal.


Antwort geschrieben am 25.06.2010 16:32:55
Steuerberater Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Johannes Weßling
An der Germania Brauerei 1, 48159 Münster, Tel: +491725320434, Fax: +492513967116
Steuerberatung
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Segr geehrter Interessent,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage Ihres Gebotes sowie den Regeln dieser Plattform im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten kann:

1.) Investitionen in andere Unternehmen, die direkt als Betriebsausgabe gebucht werden könnte, gibt es nicht.
2.) Investitionen in Unternehmen in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft führen immer zu Anschaffungskosten, die in der Regel erst nach Liquidation des Beteiligungsunternehmens als Aufwand gegen den dann entstehenden Liquidationsgewinn verrechnet werden können.
3.) Investitionen in Personengesellschaft stellen steuerlich Investitionen in die einzelnen Wirtschaftsgüter der Personengesellschaft dar, wobei es hier Möglichkeiten gibt, derartige Investitionen z.B. in einen Auftragsbestand im Folgejahr wirksam werden zu lassen.
4.) Insofern ist Ihr Wunsch, eine Investition in verechenbare Verluste zu verwandeln schwierig zu erfüllen.
5.) Im Bereich des Investitionsabzugsbetrages sieht die Neuregelung bekanntlich vor, dass dieser auch für Investitionen in gebrauchte Wirtschaftsgüter genutzt werden kann. Hier gäbe es Möglichkeiten, das gebrauchte Wirtschaftsgut des Unternehmens A an die Tochtergesellschaft B zu veräußern und hierfür bis zu drei Jahre vor der geplanten Investition den Investitionsabzugsbetrag zu nutzen. Ist dieser dann bei der Tochtergesellschaft verbraucht, könnte das Wirtschaftsgut wieder an die Muttergesellschaft verkauft werden. Allerdings ist hierbei ein Steuerberater einzuschalten, da hier auch der Tatbestand des § 42 AO (Umgehung) vorliegen könnte.
6.) Interessant sind nach wie vor Gesellschaften, die mit Edelmetallen handeln und über den Jahreswechsel eine Einnahme-Ausgabe-Rechnung machen können. Der Goldkauf im Dezember des Jahres 1 führt in voller Höhe zum Verlust, der Goldverkauf im Januar des Folgejahres in voller Höhe zu einer Einnahme. Auch dies verschiebt die Gewinne von einem Jahr in das Folgejahr.
7.) Noch interessanter ist die Abwicklung eines solchen Goldgeschäftes über eine Auslandsgesellschaft, da es hier zu Progressionseffekten kommen kann, die die Steuer eines Jahres komplett sparen kann. Auch hierzu ist ein Steuerberater zu befragen, da es hier um relativ komplizierte steuerliche und rechtliche Fragen geht.
8.) Alles dies lohnt sich allerdings erst ab einer gewissen Größenordnung, wobei mir die Größe Ihres Unternehmens nicht bekannt ist.

Mit freundichen Grüßen
Johannes Weßling
Meine Homepage: www.wessling-steuer.de


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