Frage geschrieben am 16.12.2011 12:21:08Betreff: Angaben bei Vermittlungsgeschäft
Rechtsgebiet: Generelle ThemenEinsatz: € 20,00Status: archiviert
Hallo,
folgender Sachverhalt:
- Agentur handelt im Namen und für Rechnung von Künstler, ist also nur Vermittler. Im Vertrag zwischen Agentur und Veranstalter wird die Agentur mit vollem Namen, Anschrift, Kontaktdaten und Steuernummer genannt. Der Künstler wird ausschließlich mit seinem Pseudonym genannt.
- Agentur stellt dem Veranstalter eine Rechnung, ebenfalls mit kompletten Angaben der Agentur. Der Künstler wird wieder nur mit seinem Psudonym genannt.
Der Künstler ist Kleinunternehmer, die Agentur hingegen umsatzsteuerpflichtig. Die Rechnung enthält einen Hinweis, dass der Künstler umsatzsteuerbefreit nach §19 UStG ist und dass die Leistung von ihm erbracht wurde.
Konkret interessiert mich nun, ob die Angaben vom Künstler wie sein richtiger Name, Adresse, Steuernummer im Vertrag und der Rechnung enthalten sein müssen und ob auf der Rechnung ein Hinweis erforderlich ist, dass die Agentur im Namen und für Rechnung von Künstler handelt.
folgender Sachverhalt:
- Agentur handelt im Namen und für Rechnung von Künstler, ist also nur Vermittler. Im Vertrag zwischen Agentur und Veranstalter wird die Agentur mit vollem Namen, Anschrift, Kontaktdaten und Steuernummer genannt. Der Künstler wird ausschließlich mit seinem Pseudonym genannt.
- Agentur stellt dem Veranstalter eine Rechnung, ebenfalls mit kompletten Angaben der Agentur. Der Künstler wird wieder nur mit seinem Psudonym genannt.
Der Künstler ist Kleinunternehmer, die Agentur hingegen umsatzsteuerpflichtig. Die Rechnung enthält einen Hinweis, dass der Künstler umsatzsteuerbefreit nach §19 UStG ist und dass die Leistung von ihm erbracht wurde.
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Hinweis:
Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
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