Frage geschrieben am 26.11.2010 13:46:10Betreff: Aktivierung von Verlagstiteln
Rechtsgebiet: KapitalgesellschaftenEinsatz: € 20,00Status: Beantwortet
Guten Tag,
kann ein Verlag seine, lange und teuer entwickelten, Titel, die nun Grundlage des Geschäftes sind in der Bilanz aktivieren?
Oder geht das nicht, weil es "Eigenentwicklungen" sind - und wenn dies so ist: Dann könnte der Verlag einen Titel verkaufen und wieder zurückkaufen und dann würde der Titel als Vermögensgegenstand zählen?
Danke für Ihre Einschätzung.
kann ein Verlag seine, lange und teuer entwickelten, Titel, die nun Grundlage des Geschäftes sind in der Bilanz aktivieren?
Oder geht das nicht, weil es "Eigenentwicklungen" sind - und wenn dies so ist: Dann könnte der Verlag einen Titel verkaufen und wieder zurückkaufen und dann würde der Titel als Vermögensgegenstand zählen?
Danke für Ihre Einschätzung.
Antwort geschrieben am 27.11.2010 14:50:37
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Steuerberater Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Johannes WeßlingAn der Germania Brauerei 1, 48159 Münster, Tel: +491725320434, Fax: +492513967116
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Sehr geehrter Interessent,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihres Gebotes sowie der Regeln dieser Plattform im Rahmen einer Erstberatung gerne für Sie wie folgt beantworte:
a) Bei den von Ihnen selbst entwickelten Titeln handelt es sich ganz unzweifelhaft um so genannte selbst erstellte immaterielle Wirtschaftsgüter.
b) Die Aktivierung der mit der Entwicklung zusammenhängenden Kosten in der Handelsbilanz war nach bisheriger Rechtslage untrersagt.
c) Nach der Neuregelung des § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB ist die Aktivierung derartiger Kosten in der Handelsbilanz nunmehr erlaubt; allerdings gilt dies nach Art. 66 Abs. 3 EGHGB nur für solche Titel, mit deren Herstellung nach dem 31.12.2008 begonnen wurde, also bei Ihnen für die in den Jahren 2009 und 2010 erstellten Titel.
d) Steuerlich bleibt es bei einem Aktivierungsverbot, sodass die Aufwendungen hier Betriebsausgaben bleiben. Da es dann zu einer Abweichung zwischen Handels- und Steuerbilanz kommt, sind in der handelsbilanz zusätzlich Rückstellungen für latente Steuern zu bilden.
e) Für Sie wird diese Alternative wenig interessant sein, da Ihre Titel vermutlich bereits vor 2009 entwicklet wurden.
f) Der von Ihnen vorgeschlagene Verkauf der Titel (mit anschließendem Rückkauf) führt allerdings zu einem steuerpflichtigen Gewinn in Ihrer (vermutlich) Kapitalgesellschaft, da Sie durch den Verkaufsakt einen Gewinn realisieren.
g) Ist dies nicht gewünscht, ist die bessere Alternative folgende: Ihre Kapitalgesellschaft bringt Ihren gesamten Geschäftsbetrieb in eine Tochterkapitalgesellschaft ein. Dies kann steuerlich zu Buchswerten (also ohne Gewinnrealisierung) passieren. In der Handelsbilanz der neuen Tochtergesellschaft können sämtliche stille Reserven also auch die in den immateriellen Vermögensgegenständen und im Firmenwert ruhenden stillen Reserven aktiviert und der Gegenwert in eine Kapitalrücklage eingestellt werden.
h) Nach einiger Zeit könnten Sie die beiden Gesellschaften wieder verschmelzen und Sie hätten den Zustand wie jetzt, nur mit steuerneutral aufgelösten stillen Reserven.
i) Eine solche Aktion muss in jedem Fall durch Rechts- und Steuerberater begleitet werden. Hierzu stünde ich gerne zur Verfügung.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Einblick gegeben zu haben und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Weßling
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihres Gebotes sowie der Regeln dieser Plattform im Rahmen einer Erstberatung gerne für Sie wie folgt beantworte:
a) Bei den von Ihnen selbst entwickelten Titeln handelt es sich ganz unzweifelhaft um so genannte selbst erstellte immaterielle Wirtschaftsgüter.
b) Die Aktivierung der mit der Entwicklung zusammenhängenden Kosten in der Handelsbilanz war nach bisheriger Rechtslage untrersagt.
c) Nach der Neuregelung des § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB ist die Aktivierung derartiger Kosten in der Handelsbilanz nunmehr erlaubt; allerdings gilt dies nach Art. 66 Abs. 3 EGHGB nur für solche Titel, mit deren Herstellung nach dem 31.12.2008 begonnen wurde, also bei Ihnen für die in den Jahren 2009 und 2010 erstellten Titel.
d) Steuerlich bleibt es bei einem Aktivierungsverbot, sodass die Aufwendungen hier Betriebsausgaben bleiben. Da es dann zu einer Abweichung zwischen Handels- und Steuerbilanz kommt, sind in der handelsbilanz zusätzlich Rückstellungen für latente Steuern zu bilden.
e) Für Sie wird diese Alternative wenig interessant sein, da Ihre Titel vermutlich bereits vor 2009 entwicklet wurden.
f) Der von Ihnen vorgeschlagene Verkauf der Titel (mit anschließendem Rückkauf) führt allerdings zu einem steuerpflichtigen Gewinn in Ihrer (vermutlich) Kapitalgesellschaft, da Sie durch den Verkaufsakt einen Gewinn realisieren.
g) Ist dies nicht gewünscht, ist die bessere Alternative folgende: Ihre Kapitalgesellschaft bringt Ihren gesamten Geschäftsbetrieb in eine Tochterkapitalgesellschaft ein. Dies kann steuerlich zu Buchswerten (also ohne Gewinnrealisierung) passieren. In der Handelsbilanz der neuen Tochtergesellschaft können sämtliche stille Reserven also auch die in den immateriellen Vermögensgegenständen und im Firmenwert ruhenden stillen Reserven aktiviert und der Gegenwert in eine Kapitalrücklage eingestellt werden.
h) Nach einiger Zeit könnten Sie die beiden Gesellschaften wieder verschmelzen und Sie hätten den Zustand wie jetzt, nur mit steuerneutral aufgelösten stillen Reserven.
i) Eine solche Aktion muss in jedem Fall durch Rechts- und Steuerberater begleitet werden. Hierzu stünde ich gerne zur Verfügung.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Einblick gegeben zu haben und verbleibe
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Johannes Weßling
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